V- Teilhabe auf Mobilität durch bessere analoge Verkaufsbedingungen des Deutschlandticket

Das Deutschlandticket soll zusätzlich zu den jetzt gültigen Verkaufsbedingungen auch für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang analog in den Reisezentren der Deutschen Bahn, den Verkaufsstellen der Verkehrsverbünde sowie an Ticketautomaten zu kaufen sein. Geringe Preisunterschiede zur jeweiligen Bereithaltung der Infrastruktur, beispielsweise in Form von Servicegebühren für die Bezahlung von Personal, können möglich sein 

Begründung:

Gerade ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger werden durch die heute gültige Regelung (Forcierung von digitalen Tickets) allein gelassen oder brauchen interneterfahrene Helferinnen und Helfer, weshalb die analoge Infrastruktur zum Ticketerwerb wie bei anderen Zeitfahrkarten ausgeweitet werden soll.