Ge-5 Stealthing ist Vergewaltigung

Status:
Annahme

Stealthing bezeichnet die Handlung, wenn einer der Sexualpartner*innen ohne vorherige Einwilligung seine*r Partner*in während des Geschlechtsverkehrs das Kondom entfernt.  

Häufig geschieht Stealthing unbemerkt, sodass Betroffenen erst nach dem Sex auffällt, dass das Kondom abgezogen wurde. Die Zeit danach ist mit der großen Angst vor Geschlechtskrankheiten oder einer Schwangerschaft verbunden. Viele Frauen mussten aufgrund des Stealthings bereits die „Pille danach“ nehmen oder eine Abtreibung durchführen lassen. Die psychische Belastung von Betroffenen ist sehr groß. Hinzu kommt die Angst, dass zukünftige Sexualpartner*innen ähnlich handeln könnten.  

Sobald Stealthing geschieht, liegt keine Einwilligung mehr für den Sex vor und er ist somit nicht mehr einvernehmlich.  

Deshalb fordern wir: 

  • dass Stealthing in angemessener Weise im Paragraphen 177 StGB berücksichtigt und integriert wird, sodass es hinsichtlich des Stealthings endlich eine angemessene Strafe gibt und Rechtssicherheit. 
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Wir fordern, dass Stealthing in angemessener Weise im Paragraphen 177 StGB berücksichtigt und integriert wird, sodass es hinsichtlich des Stealthings endlich eine angemessene Strafe gibt und Rechtssicherheit.

 

Adressat:

Bundestagsfraktion