O-12 Stärkung von Parteitagen

Status:
Ablehnung

Auf Parteitagen werden zur Förderung politischer Willensbildung grundsätzlich alle Anträge beraten und über sie einzeln entschieden. Eine pauschale Abstimmung bzw. Nichtentscheidung mit Verweisung auf spätere Parteiveranstaltungen (z.B. Landesparteirat) – vor Ablauf von sechs Stunden Antragsberatung – ist unzulässig.“

Begründung:

Die Menschen sind derzeit von zahlreichen Sorgen (Inflation, Wirtschaft, Zukunft, Klima, Pandemien u.v.m.) geplagt und fordern von der Politik Antworten auf die Herausforderungen der Zeit. Die Parteigliederungen inkl. der Ortsvereine entwickeln Problemlösungsvorschläge und entsprechende Anträge für Parteitage.

Pauschale Abstimmungen über ganze Antragsblöcke werden diesem vielseitigen Bemühen um Problemlösungen nicht gerecht, ebenso Antragsberatungen, deren Dauer nicht einmal zwei Stunden betragen und über ¾ der Anträge pauschal verwiesen werden auf eine spätere Parteiveranstaltung (z.B. Landesparteirat)

Angesichts auch der exorbitanten Kosten für die Veranstaltung von Parteitagen sollte im Vorfeld von Parteitagen darauf hingewiesen werden, dass von allen Delegierten erwartet wird, auch an den vollständigen Antragsberatungen teilzunehmen, und die Möglichkeit vor Ort genutzt werden, alle inhaltlichen Fragen zu klären – auch wenn Parteitage dann wieder wie in früheren Zeiten länger dauern.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Beschluss: Ablehnung
Text des Beschlusses:

Auf Parteitagen werden zur Förderung politischer Willensbildung grundsätzlich alle Anträge beraten und über sie einzeln entschieden. Eine pauschale Abstimmung bzw. Nichtentscheidung mit Verweisung auf spätere Parteiveranstaltungen (z.B. Landesparteirat) – vor Ablauf von sechs Stunden Antragsberatung – ist unzulässig.“

Beschluss-PDF: