Zum Schutz von Heimtieren soll ein Heimtierschutzgesetz verabschiedet und ein Sachkundenachweis für Tierhalter:innen verpflichtend werden.
Aus Unwissenheit und Nachlässigkeit wird massiv gegen das Tierschutzgesetz § 2 verstoßen. Millionen von „Heimtieren“ fehlt der angemessene rechtliche Schutz! Es wurde verpasst, bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes eine spezifische Heimtier-Verordnung zu integrieren.
In Deutschland leben ca. 28 Millionen sog. Heimtiere sowie zahllose Tiere in Aquarien und Terrarien. Hinzu kommen 3,4 Millionen Ziervögel. Diese Tiere werden von Gesetzes wegen nicht bis völlig unzureichend vor Leid und Missbrauch geschützt. Es hat sich eine mächtige Tierhandelsindustrie entwickelt, wodurch die Wegwerfmentalität weiter unterstützt wird.
Seit vielen Jahren fordert der Deutsche Tierschutzbund ein Heimtierschutzgesetz, d.h. einen Sachkundenachweis für alle Tierhalter. Diesen Nachweis forderte ebenfalls der ehem.Professor an der Tierärztlichen Hochschule Hannover, Herr Dr.Hackbarth, ehemals Mitglied im niedersächsischen Tierschutzbeirat, seit vielen Jahren. Er sagt, Zitat: „die größte Tierquälerei findet in privaten Haushalten statt aufgrund von eklatantem Unwissen über artgerechte Tierhaltung“.
Viele sog. Heimtiere werden unter Bedingungen gehalten, die keinesfalls ihrer Natur und ihren Bedürfnissen entsprechen. Obwohl es die Halter dieser Tiere meist gut meinen, leiden viele „Haustiere“ in Deutschland schrecklich unter ihren Lebensbedingungen. Das Schweizer Tierschutzgesetz legt zahlreiche Haltungsbedingungen fest, die auch unzähligen Tieren in Deutschland helfen könnten, z.B. Gruppenhaltung soziallebender Arten.
Eine rechtliche Regelung folgender Punkte ist dringend notwendig:
1) Gruppenhaltung soziallebender Arten
2) Kastrationspflicht für alle geschlechtsreifen Tiere, die unkontrolliert ins Freie gelassen werden
3) Verbot von Wildtierhaltung in Privathaushalten und damit verbunden
4) Verbot von Tierbörsen mit exotischen Tieren. Auch gefährliche Tiere werden hier in vielen Fällen ohne Skrupel verkauft. Dies stellt neben dem Leid der Tiere zusätzlich eine ernstzunehmende Gefahr für die Bevölkerung dar.
5) Verbot von Vogelbörsen und -ausstellungen
6) Massive Eindämmung der Zucht aller sog. Heimtiere
7) Verbot von Qualzuchten, z.B. Nacktkatzen – s.Grundsatz in § 1 Tierschutzgesetz
8) Verkaufsverbot von Tieren im Zoohandel. Jedes im Zoohandel gekaufte Tier fördert die „Nachproduktion“.
Die niedersächsische Koalitionsvereinbarung sieht bereits eine Landesverordnung zur Katzenkastration vor, ebenfalls die Förderung von Tierheimen. Die Tierheime sind stets überfüllt von Katzen. Mit der Kastrationsverordnung würde sich dieses Problem langfristig lösen und damit die zusätzlichen Landesmittel reduzieren.
Eine Verordnung zum Schutz der sog. Heimtiere ist unerlässlich, entspricht sie doch unseren heutigen Wertevorstellungen, siehe auch das Positionspapier Tierschutz der Bundes-SPD vom 16.06.2015.
Adressat:
SPD-Landtagsfraktion
Zum Schutz von Heimtieren soll ein Heimtierschutzgesetz verabschiedet und ein Sachkundenachweis für Tierhalter:innen verpflichtend werden.