B-19 SchülerInnen in Niedersachsen brauchen weiterhin Berufseinstiegsbegleitung – und das stärker als bisher!

Status:
Erledigt

Für eine ordnungsmäßige Fortführung ab dem Schuljahr 2019/2020 muss die Berufseinstiegsbegleitung Anfang April 2019 ausgeschrieben werden. Die Bundesagenturen für Arbeit haben entsprechende Mittel dafür eingeplant und warten nur noch auf die Zusage der Kofinanzierung. Bisher wurde die Maßnahme durch Bundes-ESF Mittel Kofinanziert, welche der Bund nun nicht mehr bereitstellen möchte. Stattdessen sollen die Bundesländer für die Kofinanzierung aufkommen. Bisher haben einige Bundesländer die Kofinanzierung zugesagt. Niedersachsen gehört leider nicht dazu.

Wir fordern daher die Landesregierung auf, die für die Kofinanzierung notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen und freizugeben, damit auch weiterhin möglichst vielen, besser noch mehr, SchülerInnen ein optimaler Start ins Berufsleben ermöglicht werden kann.

Die Berufseinstiegsbegleitung ist ein bundesweites Instrument zur Förderung benachteiligter Schülerinnen und Schüler am Übergang Schule–Beruf. Von der Berufseinstiegsbegleitung profitierten jährlich bundesweit rund 32.000 SchülerInnen an 3000 Schulen, die zum Hauptschulabschluss führen. Mit dem Förderinstrument werden frühzeitig SchülerInnen allgemeinbildender Schulen unterstützt, bei denen sich abzeichnet, dass sie den Schulabschluss nicht erreichen werden und Begleitung bei der Ausbildungseinmündung benötigen. Das Erreichen eines Schulabschlusses und die Einmündung in eine duale, nicht geförderte, Ausbildung können so wirkungsvoll unterstützt werden.

Die Arbeit der Berufseinstiegsbegleiter*innen ist an den teilnehmenden Schulen nicht mehr wegzudenken. Wegen ihrer Nähe zum Arbeitsmarkt und ihres Fachwissens können sie den Übergang Schule-Beruf viel effektiver und praxis- und realitätsnäher umsetzen als LehrerInnen. Sie sind z.B. in Puncto Bewerbungstraining aufgrund dieser Nähe und ihrer Vernetzung immer auf dem aktuellsten Stand, wogegen Lehrer, berufsbedingt, in der Regel nur wenige bis keine Bewerbungen schreiben mussten und daher zu großen Teilen auf veraltete Deutschbücher zurückgreifen können. Weiterhin haben sie gute Kontakte zu potentiellen Praktikums- und Ausbildungsbetrieben und können SchülerInnen wertvolle Hilfen und Tipps geben, wenn sie sich bewerben. Gleichzeitig unterstützen sie die SchülerInnen dadurch sich ein realistisches Bild der verschiedenen Berufsfelder zu machen.

Die Berufseinstiegsbegleiter*nnen setzen mit ihrer Arbeit dort an, bevor das Kind in den Brunnen fällt und sparen den öffentlichen Kassen ein Vielfaches von dem ein, was anfällt, wenn die Schule ohne Abschluss und/oder ohne (berufliche) Perspektive beendet wird.

Aufgrund der vielfältigen Aufgaben und Möglichkeiten, die die Berufseinstiegsbegleitung bietet und leistet, welche auch z.T. auch weit über die Möglichkeiten von Schule hinausgehen und darüber hinaus des wachsenden Bedarfs – von Schulen und SchülerInnen – muss die Berufseinstiegsbegleitung fortgesetzt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigung bei Annahme von B-21
Überweisungs-PDF: