Ge-10 Schnellere und nachhaltige Öffnung von Einrichtungen der Behindertenhilfe

Status:
Erledigt

Mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen hat sich Deutschland verpflichtet Inklusive Bildung, inklusives Wohnen und Leben sowie Arbeiten für alle Menschen mit Behinderung zu verwirklichen. Dazu müssen sich separierende Einrichtungen in jedweder Trägerschaft öffnen und alternative Möglichkeiten aus dem Versuchsstadium in reale Entwicklung überführen.  Die Ende August erfolgte erneute Staatenprüfung beschreibt den aktuellen Stand in Deutschland und kritisiert die mangelnde oder bisher zu langsame Umsetzung. 

Selbst Aktiv und die SPD fordern, totale Einrichtungen im Bereich Wohnen, Freizeit, Arbeit oder Bildung müssen Konzepte zur Dezentralisierung schneller und konsequenter umsetzen oder abgewickelt werden.  

Begründung:

Erfolgreiche Beispiele wie die „Altsterdorfer Anstalten“ in Hamburg beweisen, wie sinnvoll Weiterentwicklung ist. Die Phase der inklusiven Projekte muss enden und zu gelebter Normalität werden. 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Erledigt durch Koalitionsvertrag im Land (S. 77 f.)