Das Rückkehrrecht von einer Teilzeitbeschäftigung in die Vollzeitarbeit muss gesetzlich klar geregelt sein. Die Gesetzesinitiative der SPD-Bundestagsfraktion muss daher mit Nachdruck in die jetzige und künftige Regierung hineingetragen werden.
Dass das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit eine schon lange bestehende Forderung – ausgehend von der ASF – für die SPD ist, ist darin begründet, dass insbesondere Frauen von der Teilzeitfalle betroffen sind und die Möglichkeit erhalten müssen, aus ihr wieder herauszukommen, um bei Veränderung des Lebensverlaufs wieder in eine Vollzeitbeschäftigung zu gelangen.
Über die Hälfte der erwerbstätigen Frauen – zum großen Teil Mütter – arbeiten häufig unfreiwillig in Teilzeit. Dadurch ist in vielen Fällen weder die eigene Existenzsicherung noch die der Kinder gewährleistet. Teilzeitbeschäftigte arbeiten häufig unter ihrer Qualifikation, werden schlechter bezahlt als Vollzeitkräfte, haben kaum Möglichkeiten zur betrieblichen oder überbetrieblichen Weiterbildung und werden beim beruflichen Aufstieg wegen ihrer Arbeitszeit kaum berücksichtigt. Dies führt am Ende eines Erwerbslebens in der Regel zu nicht existenzsichernden Rentenansprüchen.
Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt im Bundesministerium für Arbeit bereits vor, doch wird aufgrund der CDU/CSU noch verhindert. Die SPD muss an diesem Thema dranbleiben und dieser Forderung auch weiterhin nachkommen. Ebenso sieht es die Resolution der Bundesarbeitsgemeinschaften „Zeit für mehr Gerechtigkeit“ für das kommende SPD-Regierungsprogramm von 2017 bis 2021 vor. Der vorliegende Antrag soll die SPD-Bundestagsfraktion weiterhin dazu bekräftigen, an diesem Vorhaben festzuhalten und sich dafür einzusetzen, dass dieses Gesetz in Kraft tritt.
Das Rückkehrrecht von einer Teilzeitbeschäftigung in die Vollzeitarbeit muss gesetzlich klar geregelt sein. Die Gesetzesinitiative der SPD-Bundestagsfraktion muss daher mit Nachdruck in die jetzige und künftige Regierung hineingetragen werden.