S-01 Richtlinien zur Finanzierung von Wahlkämpfen

In § 26 Finanzen des Organisationstatuts des SPD-Bezirks Hannover wird folgender Absatz neu aufgenommen:

(3) Die Finanzierung von Wahlkämpfen der Gliederungen zu Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen erfolgt nach vom Bezirksvorstand hierfür beschlossenen Grundsätzen.

Begründung:

Im Frühjahr 2023 hat der Bezirksvorstand bei seinen Unterbezirken die Finanzierung der Landtags- und Bundestagswahlen in ihren Zuständigkeitsbereichen erhoben. Dabei stellten sich sehr große Unterschiede in Bezug auf die persönlichen Einlagen von Kandidierenden, den Zuschüssen der Unterbezirke und der finanziellen Beteiligung weiterer Gliederungen heraus. Ebenso gab es sehr verschiedene Herangehensweise im Bereich der Spendenakquise und der jeweiligen Führung der Wahlkampfkonten.

Damit auf Basis der Finanzordnung der SPD basierende Finanzierungskonzepte für Wahlkämpfe erstellt werden können, soll der Bezirksvorstand entsprechende Richtlinien erarbeiten und nach Anhörung im Bezirksbeirat verabschieden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme