GS-06 Rentenerhöhungen mindestens auf dem Niveau des Inflationsausgleichs

Status:
Annahme

Zur Stärkung der gesetzlichen Rente und des Vertrauens in ihre Kaufkraft soll im SGB VI eine Regelung verankert werden mit dem Inhalt, dass die jährlichen Rentenerhöhungen immer mindestens auf dem Niveau der jährlichen Inflation zu erfolgen haben.

Begründung:

Während sich die Inflationsrate im Juli 2021 in Deutschland auf 3,8 Prozent belief und damit auf den höchsten Stand seit Jahrzehnten kletterte, im Jahresvergleich auf rund drei Prozent, fiel die zum 1. Juli jeden Jahres üblicherweise stattfindende Rentenerhöhung im Jahr 2021 für die Rentnerinnen und Rentner in Westdeutschland komplett aus.

Für alle betroffenen Rentnerinnen und Rentner bedeutete dieser Ausfall einen erheblichen Verlust der Kaufkraft.

Mittlerweile hat die Inflation zwischenzeitlich zweistellige Werte erreicht, mit denen Realrentenverluste in beträchtlicher Höhe einhergehen. Um konjunkturelle und inflationsbedingte Herausforderungen gesellschaftlich nicht auf den Schultern der Rentnerinnen und Rentner abzuladen, ist diese Untergrenze erforderlich.

Um in Zukunft sicherzustellen, dass es nicht mehr zu Kaufkraftverlusten hinsichtlich der meist schwer erarbeiteten Renten kommt, bedarf es eines gesetzlichen Anspruchs.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

Adressat:

SPD-Bundestagsfraktion

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Zur Stärkung der gesetzlichen Rente und des Vertrauens in ihre Kaufkraft soll im SGB VI eine Regelung verankert werden mit dem Inhalt, dass die jährlichen Rentenerhöhungen immer mindestens auf dem Niveau der jährlichen Inflation zu erfolgen haben.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: