GS-5 Regelungen zur künstlichen Befruchtung ins 21. Jahrhundert holen

Status:
Annahme

Wir fordern: 

  • Die vollständige Kostenübernahme aller Behandlungen zur künstlichen Befruchtung durch die gesetzlichen Krankenkassen, sofern diese für medizinisch notwendig erachtet werden. 
  • Den uneingeschränkten Zugang eines gebährfähigen Menschen zu allen Behandlungsschritten der künstlichen Befruchtung, unabhängig von Beziehungsstatus oder Familienstand. 
Begründung:

Dank der verschiedenen Techniken der künstlichen Befruchtung ist es möglich, Paaren ihren unerfüllten Kinderwunsch zu ermöglichen. Diesem Prozess geht oftmals eine lange Phase aus Frustration, Versagensängsten oder Schamgefühl voraus, die viele Paare an die Grenzen ihrer Belastbarkeit bringt. Eine künstliche Befruchtung ist für die Betroffenen die einzige Chance, ein eigenes Kind auf die Welt zu bringen. Gleichzeitig ist der Eingriff mit Kosten von mehreren tausend Euro sehr teuer, sodass die meisten auf Unterstützung durch ihre Krankenkassen angewiesen sind.

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen aber oftmals nur 50 Prozent der Kosten, sodass es sich Menschen aus weniger wohlhabenden Verhältnissen eventuell schlicht nicht leisten können, ein Kind zu zeugen. Außerdem wird die Behandlung von GKVen nur unterstützt, sofern das betroffene Paar verheiratet ist. Die aktuelle Gesetzgebung sorgt damit dafür, dass nicht alle Personen gleichermaßen Zugang zu der Behandlung für eine künstliche Befruchtung erhalten.

Klar ist: Eine künstliche Befruchtung darf keine Frage des Geldbeutels sein und eine Heirat ist kein Maßstab dafür, wie geeignet ein Paar ist, ein gemeinsames Kind zu bekommen. 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Annahme in der auf dem Parteitag von der AK angenommenen Fassung: Z. 2-3 „aller Kinderwunschbehandlungen, insbesondere zur künstlichen Befruchtungen“

 

Adressat:

Bundesparteitag

Beschluss: Regelungen zur künstlichen Befruchtung ins 21. Jahrhundert holen
Text des Beschlusses:

Wir fordern: 

  • Die vollständige Kostenübernahme aller Kinderwunschbehandlungen, insbesondere zur künstlichen Befruchtungendurch die gesetzlichen Krankenkassen, sofern diese für medizinisch notwendig erachtet werden. 
  • Den uneingeschränkten Zugang eines gebährfähigen Menschen zu allen Behandlungsschritten der künstlichen Befruchtung, unabhängig von Beziehungsstatus oder Familienstand. 
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: