Imp-3 Paritätsgesetz

1. Problemaufriss

In 100 Jahren seit Einführung des Frauenwahlrechts lag der Frauenanteil im Bundestag noch nie über 37 Prozent. Zuletzt sank der Frauenanteil im Bundestag sogar auf 31 Prozent ab.

Dabei handelt es sich um kein alleiniges Problem der SPD – den niedrigsten Frauenanteil haben die Fraktionen von CDU, FDP und AfD.

  • => Reicht also eine Selbstverpflichtung der Parteien und interne Förderung von Frauen? Oder braucht es eine gesetzliche Regelung, die den Frauenanteil in den Parlamenten über Parteigrenzen hinweg festlegt?

 

2. Paritätsgesetz als Lösungsansatz

  • Durch ein Paritätsgesetz würde die Berücksichtigung eines bestimmten Frauenanteils bei den Wahlen für alle antretenden Parteien verpflichtend gesetzlich geregelt.

 

=> Rechtliches Problem und verfassungsrechtliche Bedenken: Einschränkung der Allgemeinheit der Wahl oder doch Umsetzung des Gleichstellungsauftrages des Grundgesetzes?

 

Verschiedene Modelle für eine gesetzliche Parität setzen verschiedene Schwerpunkte – einige Beispiele:

  • Parität in Form eines verpflichtenden Reißverschlusses bei Listenaufstellungen
  • Neuzuschnitt und Doppelbesetzung der Wahlkreise, sodass für jeden Wahlkreis sowohl ein männlicher als auch eine weibliche Direktkandidatin zu wählen sind – oder Wahl von DirektkandidatInnen-Duos nur als „Doppelpack“ je einer Partei gemeinsam
  • Verpflichtende Besetzung der Wahlkreise mit insgesamt 50 Prozent Frauen als Kandidierende einer Partei
  • Beibehaltung der bisherigen Direktmandate, jedoch ziehen bei Überschuss eines Geschlechts bei den errungenen Direktmandaten von der Liste nur Kandidierende des unterrepräsentierten Geschlechts ein, bis Parität erreicht ist. Im Übrigen gilt der Reißverschluss.
  • Indirekte Paritätsregelung, indem nur eine paritätische Besetzung von Ausschüssen und Unterausschüssen der Parlamente vorgeschrieben wird

=> Es fragt sich, welches Modell letztendlich tatsächlich zu einer paritätischen Besetzung des Parlaments führt und daneben die Position der Frauen bei den Wahlen ausreichend stärkt.

 

3. Weitere offene Probleme

  • Wie sollen Sanktionen für Verstöße aussehen – Geldstrafe oder Mandatsverlust?
  • Wie sollen weitere Geschlechter berücksichtigt werden?
  • Frauenförderung durch Parteien daneben als begleitende gesetzliche Verpflichtung?
  • Flankierende Maßnahmen um Politik als Beruf attraktiver und besser vereinbar zu machen?
  • Vergleichbare Regeln auch für die Kommunalebene?