W-03 Öffentliche länderbezogene Berichterstattung (public country by country reporting)

Status:
Annahme

Wir fordern eine globale, umfassende, vergleichbare, öffentliche länderbezogene Berichterstattung der Unternehmen in allen Ländern. Auf diese Weise kann sichtbar gemacht werden, welche Gewinne Konzerne in den Ländern erwirtschaften und wie viel Steuern sie zahlen.

Begründung:

Die Steuervermeidung auf Ebene der Unternehmen enthält den öffentlichen Haushalten Jahr für Jahr Summen in Milliardenhöhe vor, führt zu einer höheren Steuerbelastung für Bürgerinnen und Bürger und verzerrt den Wettbewerb zulasten jener Unternehmen, die ihre Steuern ordnungsgemäß abführen. Steueroasen sind Gerechtigkeitswüsten; hier versuchen sich einige ihrer Beiträge zur Gemeinschaft auf Kosten eben dieser zu entziehen.

Nur wenn für jeden nachvollziehbar ist, wie sich in multinationalen Konzernen die Erträge und gezahlten Steuern auf einzelne Volkswirtschaften verteilen, kann ein öffentlicher Druck entstehen, der dazu führt, dass Steuern auch wirklich dort gezahlt werden, wo Wertschöpfung stattfindet. Die Praxis der Steuerminimierung durch grenzüberschreitende Gewinnverlagerung muss beendet werden.

Die EU-Kommission stellt dazu fest, dass anhand der länderbezogenen Berichterstattung die Öffentlichkeit die Steuerstrategien der Unternehmen und ihren Beitrag zum Wohlstand beurteilen kann; somit ist diese transparente Darstellung der Erträge und Steuern absolut notwendig.

ver.di sagt dazu: „Öffentliche länderbezogene Berichterstattung wird Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen wichtige Informationen zur wirtschaftlichen Lage ihres Unternehmens an die Hand geben, so dass sie besser Herausforderungen in einem konstruktiven Dialog mit der Unternehmensleitung vorhersehen und bewältigen können. Diese Rechte für Information und Konsultation – in Deutschland zusätzlich auch mit Mitbestimmungsrechten verknüpft – sind ein Eckpfeiler des europäischen sozialen Modells, das in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist.“

Emnid ermittelt schon Mitte 2016 in einer repräsentativen Umfrage, was die Bundesbürger/innen zum Thema Unternehmensbesteuerung denken. Sie sprachen sich zu 83 Prozent dafür aus, internationale Konzerne zu verpflichten, offenzulegen, wo sie ihre Gewinne erzielen und welche Steuern sie darauf bezahlen. 85 Prozent der Befragten finden darüber hinaus, dass Unternehmen daran gehindert werden sollten, Gewinne in Steueroasen zu verschieben.

Aus Bundesrats- Drucksache 176/1/16: „Eine öffentliche länderbezogene Berichterstattung kann ein wirkungsvolles Instrument darstellen, um Gewinnverkürzungen und -verlagerungen zu bekämpfen. […] Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Transparenz und Fairness der Steuersysteme kann dadurch weiter gestärkt werden.“

im März 2017 soll das Gesetz zum Bund-Länder-Finanzausgleich verabschiedet werden. Ein Teil dieses Gesetzes betrifft die Einrichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft. Durch diese Verkehrsinfrastrukturgesellschaft würde eine weitgehende Privatisierung des Autobahnbaus (und des Autobahnbetriebs!) ermöglicht. Dies gilt es zu verhindern! Ich/wir bitte/n dich daher, dem Vorhaben nicht zuzustimmen.

Der Bundesrechnungshof und auch Rechtsgutachten bestätigen, dass zwar die neue Gesellschaft per Grundgesetz unveräußerlich sein soll, aber damit wird nur ein kleiner Teil der möglichen Privatisierungen verhindert. Private Anleger können einzelne Unternehmensteile, Anleihen, Genussscheine, stille Beteiligungen und ÖPP-Verträge kaufen.

Private Anleger könnten sogar die Möglichkeit bekommen, Einfluss auf die Höhe der Maut für Lkws und Pkws zu nehmen. Verhältnisse wie in Frankreich, wo ja heftig abkassiert wird, sind nicht ausgeschlossen. Der Bundesrechnungshof schreibt dazu: „Das staatliche Monopol würde auf Private übergehen.“

Das Projekt ist darauf ausgelegt, privatem Kapital den Zugang zum Autobahnbau zu ermöglichen. Denn Allianz, Ergo und Co. haben durch die Niedrigzinsphase ein großes Problem. Das würde durch dieses Vorhaben gelöst: hochverzinste Anlageformen in Projekten, für die letztlich immer der Staat haftet!

Das lässt sich auch mit einer Anstalt des öffentlichen Rechts nicht verhindern, und auch nicht mit weiteren Veräußerungsverboten. Der Bundesrechnungshof schätzt bspw., dass 11.000 bis 12.000 Beschäftigte benötigt werden, um den übertragenen Aufgaben gerecht zu werden. Die Bundesregierung selbst geht nur von 1.300 Beschäftigten aus – und genau deswegen soll erlaubt werden, „Aufgaben an Dritte zu übertragen“.

Privatisierung ist also notwendig, um bei der neuen Infrastrukturgesellschaft ein Chaos zu verhindern.

Die Länder werden diese Privatisierung nicht verhindern: Sie bekommen aus dem Gesamtpaket 9,75 Milliarden Euro jährlich vom Bund, und für die Kommunen ist ein 3,5-Milliarden-Euro-Finanzhilfepaket enthalten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Öffentliche länderbezogene Rechnungslegung (public country by country reporting)

Wir fordern eine globale, umfassende, vergleichbare, öffentliche länderbezogene Rechnungslegung der Unternehmen in allen Ländern. Auf diese Weise kann sichtbar gemacht werden, welche Gewinne Konzerne in den Ländern erwirtschaften und wie viel Steuern sie zahlen.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Wir fordern eine globale, umfassende, vergleichbare, öffentliche länderbezogene Rechnungslegung der Unternehmen in allen Ländern. Auf diese Weise kann sichtbar gemacht werden, welche Gewinne Konzerne in den Ländern erwirtschaften und wie viel Steuern sie zahlen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: