W-05 Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP)

Status:
Annahme

Die SPD setzt sich für einen starken, handlungsfähigen Staat ein, der seinen Verpflichtungen gegenüber der Daseinsvorsorge nachkommt und schließt damit Öffentlich-Private-Partnerschaften aus.

Begründung:

Die Investitionslücke mit privatem Kapital zu schließen ist der falsche Weg. Öffentliche Investitionen sollen bei geringem Mitteleinsatz die Bedürfnisse der Bürger*innen decken, während die Banken und Versicherungen hingegen möglichst hohe Gewinne erwirtschaften wollen, um ihren Aktionär*innen Rechenschaft ablegen zu können. Dieser Konflikt kann mit ÖPP nicht aufgelöst werden, was der Bundesrechnungshof wegen der hohen Kosten von ÖPP bereits angemahnt hat. Die Zeche zahlt der Steuerzahler, ohne es zu merken, da der Haushalt dank Schuldenbremse immer mit der schwarzen Null abschließt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:
Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP)
Die SPD setzt sich für einen starken, handlungsfähigen Staat ein, der seinen Verpflichtungen gegenüber der Daseinsvorsorge nachkommt. Die Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur soll vorrangig auch rein öffentlich erfolgen. Dort, wo privates Kapital zum Tragen kommt, muss sichergestellt sein, dass die Vertragsbedingungen vollständig veröffentlicht werden, der öffentliche Aufgabenträger jederzeit allein entscheidungsfähig bleibt und zudem die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nicht nur kurz-, sondern langfrsitig gewährleistet bleibt – nur unter diesen Bedingungen können ÖPPs möglich sein.
Hinweis der Antragskommission:
Die pauschale Ablehnung jedweder ÖPPs greift zu kurz. Beispielsweise können so genannte Investoren-Modelle, d.h. der Bau aus privater Hand und anschließend vollständige Übernahme in öffentliche Hand, nützlich sein. Kritisch sind hingegen vor allem Sale-and-Lease-Back-Modelle oder vergleichbare Mietmodelle.
Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:
Die SPD setzt sich für einen starken, handlungsfähigen Staat ein, der seinen Verpflichtungen gegenüber der Daseinsvorsorge nachkommt. Die Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur soll vorrangig auch rein öffentlich erfolgen. Dort, wo privates Kapital zum Tragen kommt, muss sichergestellt sein, dass die Vertragsbedingungen vollständig veröffentlicht werden, der öffentliche Aufgabenträger jederzeit allein entscheidungsfähig bleibt und zudem die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nicht nur kurz-, sondern langfrsitig gewährleistet bleibt – nur unter diesen Bedingungen können ÖPPs möglich sein.
Hinweis:
Die pauschale Ablehnung jedweder ÖPPs greift zu kurz. Beispielsweise können so genannte Investoren-Modelle, d.h. der Bau aus privater Hand und anschließend vollständige Übernahme in öffentliche Hand, nützlich sein. Kritisch sind hingegen vor allem Sale-and-Lease-Back-Modelle oder vergleichbare Mietmodelle.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Erledigungsvermerk: Auf dem ordentlichen Bundesparteitag 2017 überwiesen an den SPD Parteivorstand zur Aufnahme in den Arbeitsprogrammprozess #SPDerneuern.
Überweisungs-PDF: