F-2 Mindestvergütung für Freiwillige

Status:
Annahme

Jugendliche und junge Erwachsene, die einen Freiwilligendienst leisten, sollen den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, sowie BaföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz) beantragen dürfen. 

Begründung:

Aktuell liegt der Maximalbetrag je nach Träger und Art des Freiwilligendienstes zwischen 363 Euro bis 414 Euro, jedoch sieht es in der Realität oft anders aus und Menschen die einen Freiwilligendienst ableisten erhalten teilweise weniger als 200€ im Monat für eine bis zu 40 Stundenwoche. Für Jugendliche und junge Erwachsene die noch bei ihren Eltern wohnen mag das funktionieren, jedoch müssen viele auch für ihr freiwilliges Jahr ausziehen. Diese erhalten zwar Unterstützung was vor allem die Unterkunft betrifft, jedoch wird dadurch meist das schon von vornherein niedrige Taschengeld weiter gekürzt und von dem erarbeiteten Geld wird praktisch alles für Fahrkarten und Lebensmittel ausgegeben. Die Freiwilligen sollten sich keinesfalls an dem ausgezahlten Taschengeld bereichern, jedoch ist es nötig, dass sie für ihren wichtigen Dienst den sie für die Gesellschaft leisten verhältnismäßig entschädigt werden. 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

Adressat:

Bundesparteitag

Beschluss: Mindestvergütung für Freiwillige
Text des Beschlusses:

Jugendliche und junge Erwachsene, die einen Freiwilligendienst leisten, sollen den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, sowie BaföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz) beantragen dürfen. 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: