A-08 Mindestlohn für alle – auch für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen

Status:
Annahme

Die SPD setzt sich für die Übertragung des Mindestlohns auch für die Menschen mit Behinderungen in Werkstätten ein. Dies ist verbunden mit der Übertragung des Arbeitnehmerstatus wie er im Arbeitsleben üblich ist. Es gilt verstärkt durch entsprechende Qualifizierung die arbeitsmarktlichen Potentiale behinderter Menschen in den Werkstätten für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen. 

Zur Höhe des Mindestlohnes schließen wir uns hierbei den Antrag der Nord-SPD mit einem Mindestlohn von 15,00 Euro an. 

Auch ein systematischer Übergang von einer inklusiven Schulbildung zu einem inklusiven Ausbildungs- und Arbeitssystem muss von der sozialdemokratisch geführten Landesregierung strukturell umgesetzt werden. Bildungs- und Qualifizierungsprozesse aus einem Guss und die gegenwärtigen Potentiale auch behinderter Menschen in das Bildungs- und Arbeitssystem einbeziehen. 

Begründung:

Selbst Aktiv hat bereits in einer besonderen Tagung im Jahre 2019 das Ziel Mindestlohn in Werkstätten eingebracht. Referent hier war seinerzeit der ehemalige Bundesgeschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaften für Werkstätten für behinderte Menschen, Ulrich Scheibner, der die positive Weiterentwicklung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung unter dem Aspekt Einführung des gesetzlichen Mindestlohns darstellte. 

Als grundsätzliches Ziel auch vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention muss die Weiterentwicklung der Werkstätten in Richtung allgemeiner Arbeitsmarkt jetzt verstärkt verfolgt werden und in Kooperation mit behinderten Menschen direkt, also beispielsweise Selbst Aktiv, den Werkstatträten und den Organisationen behinderter Menschen umgesetzt werden. Auch die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, angekündigte Erhöhung des Mindestlohnes muss hierbei berücksichtigt werden.  

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Mindestlohn für alle – auch für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen
Text des Beschlusses:

Die SPD setzt sich für die Übertragung des Mindestlohns auch für die Menschen mit Behinderungen in Werkstätten ein. Dies ist verbunden mit der Übertragung des Arbeitnehmerstatus wie er im Arbeitsleben üblich ist. Es gilt verstärkt durch entsprechende Qualifizierung die arbeitsmarktlichen Potentiale behinderter Menschen in den Werkstätten für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen. 

Zur Höhe des Mindestlohnes schließen wir uns hierbei den Antrag der Nord-SPD mit einem Mindestlohn von 15,00 Euro an. 

Auch ein systematischer Übergang von einer inklusiven Schulbildung zu einem inklusiven Ausbildungs- und Arbeitssystem muss von der sozialdemokratisch geführten Landesregierung strukturell umgesetzt werden. Bildungs- und Qualifizierungsprozesse aus einem Guss und die gegenwärtigen Potentiale auch behinderter Menschen in das Bildungs- und Arbeitssystem einbeziehen. 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: