A-9 Meine Arbeitsplatzsuche darf nicht an der Sprache scheitern

Status:
Annahme

Wir, der Juso-Bezirk Hannover, fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass die Bundesagentur für Arbeit verpflichtete ist für jede*n Arbeitssuchende*n die Kosten für Kurse zur Sprachförderung (Deutsch als Fremdsprache) zu übernehmen, sofern mangelnde Sprachkenntnisse der deutschen Sprache zur Ablehnung von Bewerbungen führen. Dies gilt auch für diejenigen, die eine deutsche Universität, zum Beispiel im Rahmen eines Erasmus-Austauschs, besucht haben.

Begründung:

Oft ist das Einzige, das zwischen eine*r Bewerber*in und dem Erhalt eines Arbeitsplatzes steht, mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache. Dies trifft auch immer wieder auf hochqualifizierte Fachkräfte zu. In vielen Fällen schließt die Bundesagentur für Arbeit aber einen Sprachkurs als geförderte Qualifizierungsmaßnahme aus, insbesondere dann, wenn die Bewerber*in während ihres Studiums eine deutsche Universität besucht hat.

Da die Kosten für Deutsch-Sprachkurse im Regelfall hoch sind, können Bewerber*innen diese häufig nicht aus eigener Kraft finanzieren. Oftmals versanden so hochqualifizierte Menschen, die gerne dem hiesigen Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden, in Hilfsjobs oder prekären Arbeitsverhältnissen außerhalb ihres eigentlichen Berufsfelds oder ziehen sogar in ihre Herkunftsländer zurück.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Es sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, sodass die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet ist, für jede*n Arbeitssuchende*n die Kosten für Kurse zur Sprachförderung (Deutsch als Fremdsprache) zu übernehmen, sofern mangelnde Sprachkenntnisse der deutschen Sprache zur Ablehnung von Bewerbungen führen. Dies gilt auch für diejenigen, die eine deutsche Universität, zum Beispiel im Rahmen eines Erasmus-Austauschs, besucht haben.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Wir fordern, dass die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet ist, für jede*n Arbeitssuchende*n die Kosten für Kurse zur Sprachförderung (Deutsch als Fremdsprache) zu übernehmen, sofern mangelnde Sprachkenntnisse der deutschen Sprache zur Ablehnung von Bewerbungen führen. Dies gilt auch für diejenigen, die eine deutsche Universität, zum Beispiel im Rahmen eines Erasmus-Austauschs, besucht haben.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: