A-04 Mehr Gleichberechtigung – Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser fördern

Status:
Annahme

Alleinerziehende Eltern, insbesondere die Gruppe der geschiedenen Mütter, sind in Deutschland finanziell schlechter gestellt und befinden sich weiterhin besonders häufig in Einkommensarmut. Diese Benachteiligung entsteht z.B. durch die eingeschränkte Möglichkeit zur Förderung der beruflichen Karriere, insbesondere im Zusammenhang mit der Kindesbetreuung.

Deswegen schlagen wir eine Reihe von Maßnahmen vor, welche zukünftig ermöglichen sollen, dass beide Ehepartner*innen auch nach der Geburt der Kinder Vollzeit arbeiten können:

  • Zunächst muss das Ehegattensplitting abgeschafft werden. Stattdessen soll aus den erhöhten Steuereinnahmen das Elterngeld erhöht werden, um die Familien unabhängig vom Verdienst der Ehepartner*innen zu fördern. Nach dem Ende des Elterngeldes, werden Eltern über eine gleichberechtigte Steuerentlastung gefördert, die unabhängig ist von der Art des Familienmodells.
  • Es muss für eine vollumfängliche, ganztägige und kostenlose Kinderbetreuung mit flexiblen Zeiten gesorgt werden, die es beiden Eltern ermöglicht, mit dem Ende des Elterngeldes, wieder Vollzeit zu arbeiten. Die gesicherte Kinderbetreuung sollte deshalb schon vor dem ersten Lebensjahr beginnen. Kita- und Krippenplätze müssen deswegen noch weit intensiver ausgebaut werden, als dies bisher in Planung ist.
  • Damit sowohl Männer und Frauen zu gleichen Teilen Elternzeit nehmen, sollte dies über das Elterngeld subventioniert werden. Nur wenn beide Lebenspartner*innen nacheinander und gleichviel Elternzeit nehmen, soll dieses zur vollen Höhe ausgezahlt werden.
  • Um zu verhindern, dass der Mann, auch in vergleichbaren Berufen der Besserverdienende ist, und deswegen es finanziell sinnvoller ist, wenn die Frau Elternzeit nimmt, muss endlich die Gehaltlücke zwischen den Geschlechtern geschlossen werden („Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“).
  • Unternehmen die ihre Mitarbeiter*innen für das beantragen von Elternzeit benachteiligen, werden sanktioniert. Eine solche Benachteiligung kann bei einer Behörde durch Geschädigte angezeigt werden.
Begründung:

In keinem europäischen Land wird das traditionelle Familienbild sowie die traditionelle Ehe, in einem vergleichbaren Maße staatlich gefördert, wie in der Bundesrepublik Deutschland. Dies hat nicht nur ideelle Folgen, sondern ist außerdem mitverantwortlich dafür, dass all jene, die diesem Modell nicht folgen, finanziell bestraft und benachteiligt werden. Besonders betroffen sind hierbei die Gruppe der Alleinerziehenden Eltern. Aus einer Monitor Studie von 2010 geht hervor, dass 19 Prozent aller Familien mit Kindern, Alleinerziehenden sind. Hiervon sind weiterhin 58 Prozent geschieden.

Aus dieser Studie geht weiterhin hervor, dass 39 Prozent der alleinerziehenden Eltern weniger als 1.300 Euro im Monat verdienen. Nur acht Prozent verdienen mehr als 2.300 Euro.

Fast die Hälfte verdient zwischen 1.300 bis 2.600 Euro. Weiterhin geht aus dieser Studie hervor, dass 30 Prozent auf zusätzliche Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angewiesen. Da 90 Prozent der Alleinerziehenden Mütter sind, zeigt sich das insbesondere Frauen Gefahr laufen, in die Einkommensarmut zu verfallen, sollte die Ehe scheitern.

Diese bedauernswerte Lage wird durch den Staat aktiv gefördert:

  • Durch das Ehegattensplitting werden die Gehälter der Ehepartner*innen zusammengerechnet, und daraufhin für die Berechnung der jeweiligen Steuern wieder hälftig geteilt. Dadurch entsteht ein enormes Steuerersparnis für verheiratete Paare, insbesondere wenn einer der Lebenspartner, meistens die Frau, nicht arbeitet. Es lohnt sich somit aus finanzieller Sicht mehr, wenn die Frau nicht arbeitet und somit auch nicht vorsorgt für eine mögliche Zeit nach der Ehe.
  • Da das Angebot an frühzeitiger und ganztägiger Kinderbetreuung in Deutschland noch weit hinter dem europäischen Vergleich zurück ist, ist es oftmals schwierig, Kind und Beruf zu vereinbaren. Es werden zwar immer mehr Kitas und Krippen gebaut und auch Ganztagsangebote geschaffen, dies ist aber noch lange nicht ausreichend, um eine unkomplizierte Rückkehr in den Beruf nach der Geburt zu ermöglichen. Auch das Betreuungsgeld als Herdprämie muss abgeschafft werden.
  • Obwohl die Möglichkeit besteht, dass beide Lebenspartner*innen Elternzeit nehmen können, tun dies immer noch hauptsächlich Frauen. 2015 haben 41,6 Prozent der Frauen mit Kindern unter drei Jahren Elternzeit genommen. Dem gegenüber standen nur 2,5 Prozent der Männer. Bei Frauen mit Kindern unter sechs Jahren nahmen 24,1 Prozent Elternzeit. Dem gegenüber standen nur 1,5 der Männer. Dies hängt damit zusammen, dass es einerseits nicht vom Staat gefördert wird, gleichberechtigt Elternzeit zu nehmen und andererseits die Wirtschaft diese benachteiligt. Nimmt man sich Elternzeit heißt dies zumeist, seine berufliche Karriere aufzugeben. Da außerdem, durch die ungleiche Entlohnung von Frauen und Männern, entscheiden sich die Familien aus finanzieller Sicht zumeist, dass der besserverdienende, oftmals der Mann, arbeitet, während die Frau Elternzeit nimmt. Auch hiermit hängt es zusammen, dass insbesondere geschiedene Frauen später in die Einkommensarmut verfallen.

Quellen:

Alleinerziehende in Deutschland – Lebenssituationen und Lebenswirklichkeiten von Müttern und Kindern

http://spdlink.de/a04 (PDF-Datei, knapp ein MB)

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Text des Beschlusses:

Alleinerziehende Eltern, insbesondere die Gruppe der geschiedenen Mütter, sind in Deutschland finanziell schlechter gestellt und befinden sich weiterhin besonders häufig in Einkommensarmut. Diese Benachteiligung entsteht z.B. durch die eingeschränkte Möglichkeit zur Förderung der beruflichen Karriere, insbesondere im Zusammenhang mit der Kindesbetreuung.

Deswegen schlagen wir eine Reihe von Maßnahmen vor, welche zukünftig ermöglichen sollen, dass beide Ehepartner*innen auch nach der Geburt der Kinder Vollzeit arbeiten können:

  • Zunächst muss das Ehegattensplitting abgeschafft werden. Stattdessen soll aus den erhöhten Steuereinnahmen das Elterngeld erhöht werden, um die Familien unabhängig vom Verdienst der Ehepartner*innen zu fördern. Nach dem Ende des Elterngeldes werden Eltern über eine gleichberechtigte Steuerentlastung gefördert, die unabhängig ist von der Art des Familienmodells.
  • Es muss für eine vollumfängliche, ganztägige und kostenlose Kinderbetreuung mit flexiblen Zeiten gesorgt werden, die es beiden Eltern ermöglicht, mit dem Ende des Elterngeldes wieder Vollzeit zu arbeiten. Die gesicherte Kinderbetreuung sollte deshalb schon vor dem ersten Lebensjahr beginnen. Kita- und Krippenplätze müssen deswegen noch weit intensiver ausgebaut werden, als dies bisher in Planung ist.
  • Damit sowohl Männer und Frauen zu gleichen Teilen Elternzeit nehmen, sollte dies über das Elterngeld subventioniert werden. Nur wenn beide Lebenspartner*innen nacheinander und gleichviel Elternzeit nehmen, soll dieses zur vollen Höhe ausgezahlt werden.
  • Um zu verhindern, dass der Mann auch in vergleichbaren Berufen der Besserverdienende ist, und deswegen es finanziell sinnvoller ist, wenn die Frau Elternzeit nimmt, muss endlich die Gehaltlücke zwischen den Geschlechtern geschlossen werden („Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“).
  • Unternehmen, die ihre Mitarbeiter*innen für das beantragen von Elternzeit benachteiligen, werden sanktioniert. Eine solche Benachteiligung kann bei einer Behörde durch Geschädigte angezeigt werden.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  Erledigungsvermerk: Auf dem ordentlichen Bundesparteitag 2017 überwiesen an den SPD-Parteivorstand zur Aufnahme in den Arbeitsprogrammprozess #SPDerneuern.
Überweisungs-PDF: