GS-7 Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Status:
Annahme

Für den langfristigen Bestand der medizinischen Versorgung, besonders in den ländlichen Regionen, ist es erforderlich, dass diese Zukunftsorientiert auf eine finanziell gesicherte Grundlage gestellt wird. Eine am Profit orientierte Betriebsform ist kein Modell für eine Zukunft.

Es könnte Medizinische Versorgungszentren (MVZ) geben, die nach dem Genossenschaftsmodell betrieben werden. Anteilseigner sollten die Kommunen und die im MVZ arbeitenden Menschen sein.

Wird es zu einem Gewinnüberschuss kommen, ist dieser zu 50 Prozent in eine Rücklage zu überführen und der Restbetrag zu gleichen Teilen entsprechend der Arbeitszeit an die Beschäftigten / Mitarbeiter auszuzahlen.

Zur Gründung von MVZ ist es erforderlich, dass diese mit einem Grundkapital ausgestattet werden.

Begründung:

Weiterleitung:

Nds. Sozialministerium und SPD Landtagsfraktion mit der Bitte um Prüfung, ob die Ausstattung der MVZ mit einem Grundkapital durch das Land Nds. oder durch die Förderbank ggf. mit EU Fördermittel erfolgen kann und wann die Umsetzung in Gesetzesform des einzuleitenden Vorhaben erfolgt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern die Einführung von Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die nach dem Genossenschaftsmodell betrieben werden. Anteilseigner sollten die Kommunen und die im MVZ arbeitenden Menschen sein.

Wird es zu einem Gewinnüberschuss kommen, ist dieser zu 50 Prozent in eine Rücklage zu überführen und der Restbetrag zu gleichen Teilen entsprechend der Arbeitszeit an die Beschäftigten / Mitarbeiter auszuzahlen.

Zur Gründung von MVZ ist es erforderlich, dass diese mit einem Grundkapital ausgestattet werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: