Ge-10 Liebe kennt keine Grenzen – auch nicht beim Visum

Status:
Überweisung

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe von Visa hinsichtlich der folgenden Punkte zu ändern.

Anerkennung von Beziehungen ohne Trauschein/rechtliche Eintrag

Es muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, auch Beziehungen ohne Trauschein oder rechtliche Eintragungen als Grund für die Vergabe eines Visums anzuerkennen. In unserer heutigen und vor allem globalisierten Welt treffen sich Menschen überall und etablieren Verbindungen, die den Wunsch nach einem gemeinsamen Leben wecken. Dies betrifft zunehmend auch junge Menschen, gefördert durch Austausche in Schule, Studium oder Ausbildung. Aber auch Berufsleben und Reisen, die ins Ausland führen, zeigen auf, dass Liebe nicht erst nach der Nationalität fragt. Internationale Beziehungen sind genauso vielfältig, wie die zwischen Menschen gleicher Nationalität. Daher scheint es irrsinnig, hier auf antiquierte Modelle, wie Heirat oder rechtliche Eintragung, zur Anerkennung für die Visavergabe zu beharren. Egal, ob die PartnerInnen ein solches für sich ausschließen oder noch nicht bereit dazu sind, man sollte ihnen nicht das Recht auf ein gemeinsames Leben erschweren oder verwehren.

Abschaffung/Absenkung von Gebühren

Eines der größten Hindernisse beim Beantragen eines Visums sind die anfallenden Gebühren. Neben den eigentlich Visagebühren, fallen Gebühren für Termine, notarielle Beglaubigungen, Sperrkonto und anderes an. All diese Kosten sind auf das nötigste zu senken, wenn möglich sogar abzuschaffen. Eine Verschuldung der* Antragstellenden oder gar der Verzicht auf ein Visum sind in jeden Fall zu vermeiden. Keine*r darf ein Visum verweigert werden, weil sie* sich die Antragstellung nicht leisten kann.

Keine Auslagerung in private Unternehmen

Die Vergabe von Visa darf unter keinen Umständen an private Unternehmen vergeben werden, wie zum Beispiel in der Türkei. Die Einhaltung der Visavergabereglungen, aber auch des deutschen Arbeitsrechts ist bei einer Auslagerung nicht hundertprozentig sicherzustellen.

Verbesserung der Planbarkeit für Antragstellende

Um die finanzielle Belastung für den Antragstellende*n nich noch weiter zu erhöhen, zum Beispiel durch kurzfristige Flugbuchungen wegen Verzögerungen im Vergabeprozess, sollen alle deutschen Auslandsvertretung zur einer Verbesserung der Planbarkeit während des Antragsprozesses verpflichtet sein. Dies bedeutet zum Beispiel, dass eine Maximaldauer für den Vergabeprozess definiert wird. Auch soll vermieden werden, der* Antragstellenden Termine zur Abholung der Pässe zu nennen, ohne diese einhalten zu können. Sollte dies doch der Fall sein ist die* Antragstellende vorab zu informieren.

Vereinfachung der Antragstellung/Vergabe

Eine Kommunikation mit den deutschen Auslandsvertretungen muss auch in der Landessprache oder auf Englisch möglich sein. Selbes muss für die einzureichenden Unterlagen gelten. Die Offenlegung von persönlichen Daten der* Antragstellenden muss auf das Nötigste beschränkt werden. Eine Änderung eines Visums vom Schengenvisum zum nationalen Visum muss auch aus Deutschland möglich sein, um unnötige Reiskosten oder sogar den Verlust einer Arbeitsplatzzusage oder ähnlichem zu vermeiden. Zudem muss die telefonische Erreichbarkeit der deutschen Auslandsvertretungen deutlich verbessert werden. Es kann nicht sein, dass manche nur an zwei Stunden pro Tag für Anfragen bezüglich der Visavergabe erreichbar sind.

Geforderte Sprachniveau auf A2 senken

Bei der Antragstellung für ein Arbeitsvisum ist das geforderte Sprachniveau auf A2 mit der Verpflichtung zu einem aufbauenden Sprachkurs in Deutschland abzusenken. Es ist nach Stand der Sprachlernforschung und der Erfahrung vieler im Ausland tätigen DaF-Lehrenden nur schwer möglich ohne ein Sprachumfeld, d.h. regelmäßigen Umgang mit Sprechenden der zu erlernenden Sprache über das Niveau A2 hinauszukommen. Daher sind Forderungen nach höheren Niveaus hinfällig, da die Antragstellenden dann häufig nur über Zertifikate, aber nicht über wirkliche Sprachfähigkeiten verfügen.

Personelle Aufstockung

Alle deutschen Auslandsvertretungen sollen derart personell aufgestockt werden, dass die Bearbeitung der Visaanträge ohne Verzögerung möglich ist, sowie die Kommunikation der Landesprache. Eine Benachteiligung von normalen Visaanträngen, wie derzeit in Türkei, wegen Überlastung durch zum Beispiel Geflüchtete darf nicht entstehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung als Material
Beschluss: Überweisung als Material
Text des Beschlusses:

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe von Visa hinsichtlich der folgenden Punkte zu ändern.

Anerkennung von Beziehungen ohne Trauschein/rechtliche Eintrag

Es muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, auch Beziehungen ohne Trauschein oder rechtliche Eintragungen als Grund für die Vergabe eines Visums anzuerkennen. In unserer heutigen und vor allem globalisierten Welt treffen sich Menschen überall und etablieren Verbindungen, die den Wunsch nach einem gemeinsamen Leben wecken. Dies betrifft zunehmend auch junge Menschen, gefördert durch Austausche in Schule, Studium oder Ausbildung. Aber auch Berufsleben und Reisen, die ins Ausland führen, zeigen auf, dass Liebe nicht erst nach der Nationalität fragt. Internationale Beziehungen sind genauso vielfältig, wie die zwischen Menschen gleicher Nationalität. Daher scheint es irrsinnig, hier auf antiquierte Modelle, wie Heirat oder rechtliche Eintragung, zur Anerkennung für die Visavergabe zu beharren. Egal, ob die PartnerInnen ein solches für sich ausschließen oder noch nicht bereit dazu sind, man sollte ihnen nicht das Recht auf ein gemeinsames Leben erschweren oder verwehren.

Abschaffung/Absenkung von Gebühren

Eines der größten Hindernisse beim Beantragen eines Visums sind die anfallenden Gebühren. Neben den eigentlich Visagebühren, fallen Gebühren für Termine, notarielle Beglaubigungen, Sperrkonto und anderes an. All diese Kosten sind auf das nötigste zu senken, wenn möglich sogar abzuschaffen. Eine Verschuldung der* Antragstellenden oder gar der Verzicht auf ein Visum sind in jeden Fall zu vermeiden. Keine*r darf ein Visum verweigert werden, weil sie* sich die Antragstellung nicht leisten kann.

Keine Auslagerung in private Unternehmen

Die Vergabe von Visa darf unter keinen Umständen an private Unternehmen vergeben werden, wie zum Beispiel in der Türkei. Die Einhaltung der Visavergabereglungen, aber auch des deutschen Arbeitsrechts ist bei einer Auslagerung nicht hundertprozentig sicherzustellen.

Verbesserung der Planbarkeit für Antragstellende

Um die finanzielle Belastung für den Antragstellende*n nich noch weiter zu erhöhen, zum Beispiel durch kurzfristige Flugbuchungen wegen Verzögerungen im Vergabeprozess, sollen alle deutschen Auslandsvertretung zur einer Verbesserung der Planbarkeit während des Antragsprozesses verpflichtet sein. Dies bedeutet zum Beispiel, dass eine Maximaldauer für den Vergabeprozess definiert wird. Auch soll vermieden werden, der* Antragstellenden Termine zur Abholung der Pässe zu nennen, ohne diese einhalten zu können. Sollte dies doch der Fall sein ist die* Antragstellende vorab zu informieren.

Vereinfachung der Antragstellung/Vergabe

Eine Kommunikation mit den deutschen Auslandsvertretungen muss auch in der Landessprache oder auf Englisch möglich sein. Selbes muss für die einzureichenden Unterlagen gelten. Die Offenlegung von persönlichen Daten der* Antragstellenden muss auf das Nötigste beschränkt werden. Eine Änderung eines Visums vom Schengenvisum zum nationalen Visum muss auch aus Deutschland möglich sein, um unnötige Reiskosten oder sogar den Verlust einer Arbeitsplatzzusage oder ähnlichem zu vermeiden. Zudem muss die telefonische Erreichbarkeit der deutschen Auslandsvertretungen deutlich verbessert werden. Es kann nicht sein, dass manche nur an zwei Stunden pro Tag für Anfragen bezüglich der Visavergabe erreichbar sind.

Geforderte Sprachniveau auf A2 senken

Bei der Antragstellung für ein Arbeitsvisum ist das geforderte Sprachniveau auf A2 mit der Verpflichtung zu einem aufbauenden Sprachkurs in Deutschland abzusenken. Es ist nach Stand der Sprachlernforschung und der Erfahrung vieler im Ausland tätigen DaF-Lehrenden nur schwer möglich ohne ein Sprachumfeld, d.h. regelmäßigen Umgang mit Sprechenden der zu erlernenden Sprache über das Niveau A2 hinauszukommen. Daher sind Forderungen nach höheren Niveaus hinfällig, da die Antragstellenden dann häufig nur über Zertifikate, aber nicht über wirkliche Sprachfähigkeiten verfügen.

Personelle Aufstockung

Alle deutschen Auslandsvertretungen sollen derart personell aufgestockt werden, dass die Bearbeitung der Visaanträge ohne Verzögerung möglich ist, sowie die Kommunikation der Landesprache. Eine Benachteiligung von normalen Visaanträngen, wie derzeit in Türkei, wegen Überlastung durch zum Beispiel Geflüchtete darf nicht entstehen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: