U-06 Licht aus, Nachtruhe! - Lichtverschmutzung entgegenwirken und natürliche Habitate schützen

Lichtverschmutzung bezeichnet das Aufhellen des Nachthimmels durch künstliche Lichtquellen. Lichtverschmutzung bringt dabei diverse Einschnitte in das ökologische Gleichgewicht. Unser Ziel ist es, die Lichtemissionen bundes- sowie europaweit nachhaltig zu reduzieren. 

Denn vor allem Tiere und Pflanzen sind auf regelmäßige Unterschiede in ihrer Lichtumgebung angewiesen, um ihr saisonales und tagesrhythmisches Verhalten zu regulieren. Demnach beeinträchtigt künstliche Beleuchtung nachweislich den natürlichen Biorhythmus vieler Tierarten – sie stört Ruhephasen, verändert Jagd- und Fortpflanzungsverhalten und schwächt dadurch langfristig Gesundheit, Fortpflanzungserfolg und Artenvielfalt. So werden unter anderem Insekten massenhaft von Lichtquellen angelockt und stehen Jägern, wie Fledermäusen, in unnatürlicher Weise zur Verfügung, aber auch verschieben Vögel durch dauerhaftes Licht ihre Brutzeiten, was die Überlebenschancen des Nachwuchses senkt.  

Gleichzeitig leiden Pflanzen ebenfalls unter dem Phänomen der Lichtverschmutzung. Sie reagieren auf künstliche Beleuchtung unter anderem mit einem verspäteten Laubabwurf oder veränderten Blütezeiten. Letzteres führt im Umkehrschluss dazu, dass bei einbrechendem Frost das Pflanzengewebe beschädigt oder die Synchronisation der Blüte mit dem Auftreten der Bestäuber gestört wird.

Wir fordern deshalb für den Erhalt des ökologischen Gleichgewichts:  

  • dass sensible Gebiete (Naturparks und -schutzgebiete sowie Sternwarten) als lichtempfindliche Zonen mit strengen Vorgaben für Beleuchtung ausgewiesen werden  
  • dabei ist die Beleuchtung auf ein Minimum zu reduzieren und nach strengen Kriterien auszurichten, die die Beleuchtungsstärke und -dauer in Abhängigkeit der ökologischen Empfindlichkeit des Bereiches regeln 

Darüber hinaus zeigen sich humanmedizinisch relevante Wirkungen von Licht in der Nacht einerseits akut durch die Unterdrückung der Ausschüttung des Hormons Melatonin. Dieses ist an der Regulation des Schlafes sowie der zeitlichen Koordination vieler Körpervorgänge beteiligt. Andererseits stört das Fehlen von Melatonin auch den zirkadianen (auf den Tag-Nachtwechsel geprägten) Rhythmus körpereigener Stoffwechselprozesse. Studien im Schlaflabor konnten zeigen, dass sowohl die akuten als auch die zirkadianen Lichtwirkungen zu körperlichen Zuständen führen können, die einem medizinischen Erscheinungsbild von beispielsweise Herz-Kreislauf-Störungen ähneln.  

Lichtverschmutzung gefährdet demnach nicht nur nachtaktive Tiere, Pflanzen und die menschliche Gesundheit. Sie steht auch für eine ungeregelte, häufig verschwenderische Nutzung von Energie. In vielen anderen europäischen Ländern gibt es bereits gesetzliche Regelungen zur Eindämmung von Lichtemissionen. Deutschland hinkt noch immer hinterher. Daher bedarf es endlich deutschland- und europaweit einheitlichen Regelungen zum Schutz der Nacht! 

Natur schützen und Energie sparen durch weniger Gebäude- und Straßenbeleuchtung 

Weltweit beläuft sich die Zunahme der nächtlich beleuchteten Flächen und Beleuchtungsintensität auf etwa 2% pro Jahr. Das hat eine internationale Studie des Deutschen Geo-Forschungs-Zentrums (GFZ) mittels Satellitendaten festgestellt. Straßenlaternen sind dabei eine der Hauptursachen für die Lichtverschmutzung. Und von diesen gibt es allein in Deutschland circa neun Millionen. Zwar wurden in den letzten Jahren viele Laternen mit energieeffizienten LEDs ausgestattet, die weniger Strom verbrauchen und dadurch zu niedrigeren Energiekosten führen. Tatsächlich steht aber gerade das Lichtspektrum der LED im Verdacht, humanmedizinisch und ökologisch nachteilige Wirkungen hervorzurufen. Darüber hinaus führt die kostengünstige Verfügbarkeit der LED zu dem Rebound-Effekt, dass immer mehr Licht genutzt wird – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum.  

Ein positives Beispiel ist ein Streetart Projekt in Berlin, welches die Laternen mit “Night Caps” ausstatten, sodass sie ihr Licht nur noch nach unten strahlen – also dorthin, wo es auch wirklich gebraucht wird.  

Denn Straßenbeleuchtung ist notwendig und dient der Sicherheit, das ist sicher. Besonders aus feministischer Perspektive darf fehlende Straßenbeleuchtung keine neuen Angsträume schaffen. Viele Gemeinden etablierten es dennoch, die Beleuchtung in den Nachtstunden auszuschalten, um Energiekosten zu sparen.

Wir fordern allerdings, dass die Beleuchtungsanlagen energieeffizient sind, ohne Abstriche bei der Sicherheit zu machen. Konkret soll dies durch die Mehrnutzung von intelligenter Straßenbeleuchtung gewährleistet werden. Dies beinhaltet das Anpassen der Lichtintensität basierend auf der Anwesenheit von Fußgänger*innen und Fahrzeugen, den Witterungsbedingungen und den Umgebungslichtverhältnissen. So kann sekundär auch Lichtverschmutzung reduziert werden. 

Zusätzlich stehen auch Skybeamer und Gebäudeanstrahlungen stark in der Kritik. Unter ersterem versteht man helle gebündelte Lichtstrahlen, die direkt in Richtung des Himmels gerichtet sind. Jedoch beeinträchtigen sie besonders Zugvögel, denn sie navigieren mit Hilfe der Sterne und des Horizontes. In diesem Zuge hat das Land Hessen bereits ein Verbot von Skybeamern ausgesprochen. Wir wollen nachziehen und fordern daher ein bundes- sowie europaweites Verbot von Skybeamern.  

Bei der Gebäudeanstrahlung hingegen sind die Strahler schlecht ausgerichtet und haben ein zu breites Lichtbündel. Das Ergebnis: Das Licht streut in großen Teilen am Gebäude vorbei und so in den Himmel. Gleichzeitig wird mehr Energie verbraucht, als wenn die Strahler gezielt eingesetzt würden. 

Deswegen fordern wir, ähnlich wie bei Straßenbeleuchtung:  

  • dass Lichtstrahler, so ihre Anwendung nicht vermieden werden kann, gezielt ausgerichtet werden und Abschirmungen eingesetzt werden, die das Streuen des Lichts in den Nachthimmel verhindern  
  • dass intelligente Beleuchtung, die sich je nach Bedarf anpasst, und Bewegungssensoren, die bei geringer Nutzung das Licht automatisch dimmen (z.B. an Bahnhöfen oder Innenstädten) installiert werden.  

Auch Werbeanlagen und Leuchtreklame leisten einen bedeutenden Teil zur Aufhellung des Himmels bei. Denn diese Anlagen, wie zum Beispiel LED-Tafeln sind meist heller als nötig und verfügen darüber hinaus über keine Zeitsteuerung, die ein Ausschalten nach den Geschäftszeiten erlauben würde. Und auch hier stellen die Reklamen einen unnötigen Verbrauch von Energieressourcen dar und tragen zunehmenden Lichtverschmutzung bei. 

Auch an dieser Stellschraube fordern wir klare gesetzliche Vorgaben zur Begrenzung 89 sowie Regulierung von Werbebeleuchtung. 

Wir fordern:   

  • ein Verbot von Werbebeleuchtung außerhalb der Geschäftszeiten, vor allem in den Nachtstunden bis Sonnenaufgang – ausgenommen sind Not- und Sicherheitsbeleuchtung  
  • Verpflichtende Dimmbarkeit bzw. automatische Anpassung der Helligkeit an das Umgebungslicht 

Um all diese Forderungen zielführend umzusetzen, fordern wir ein nationales Gesetz zur Regelung und Vermeidung von Lichtverschmutzung, das 

  • einheitliche Grenzwerte für Lichtemissionen für verschiedene Nutzungsarten, wie zum Beispiel Werbeanlagen und Privathäuser, festlegt  
  • die Nutzung von insektenfreundlichen, warmfarbigen Leuchtmitteln ohne UV-Anteile vorschreibt   
  • eine Pflicht zur Nachtabschaltung von Leuchtreklame außerhalb der Geschäftszeiten vorschreibt   
  • Skybeamer verbietet  
  • Beleuchtungsintensität, -dauer und -ausrichtung regelt  
  • Kommunen verpflichtet, Lichtemissionen in ihrem eigenen Verantwortungsbereich zu erfassen. Darüber hinaus sollen alle weiteren öffentlichen oder gewerblichen Lichtquellen (etwa an Betriebsstätten oder Parkplätzen) von den jeweiligen Betreiber*innen gemeldet werden. Die Kosten hat dafür der Bund zu tragen. 

Dafür ist es unabdingbar, dass Lichtverschmutzung endlich als Umweltbelastung anzuerkennen ist, weshalb wir zusätzlich die feste Einbindung in das Bundes Immissionsschutzgesetz fordern! 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Lichtverschmutzung bezeichnet die künstliche Aufhellung des Nachthimmels durch menschengemachte Lichtquellen. Sie beeinträchtigt das ökologische Gleichgewicht erheblich. Unser Ziel ist es, die Lichtemissionen bundes- sowie europaweit nachhaltig zu reduzieren.

Für den Erhalt des ökologischen Gleichgewichts fordern wir:

  1. Ausweisung lichtempfindlicher Zonen
    Sensible Gebiete wie Naturparks, Naturschutzgebiete und Sternwarten sollen als lichtempfindliche Zonen definiert werden. Dort gelten strenge Vorgaben für Beleuchtung.
  2. Minimierung und ökologische Ausrichtung der Beleuchtung
    Die Beleuchtung in diesen Zonen ist auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Kriterien wie Beleuchtungsstärke und -dauer sollen sich an der ökologischen Empfindlichkeit des jeweiligen Bereichs orientieren.
  3. Gezielte Ausrichtung und Abschirmung von Lichtquellen
    Wo Lichtstrahler unvermeidbar sind, müssen sie gezielt ausgerichtet und mit Abschirmungen versehen werden, um Streulicht in den Nachthimmel zu verhindern.
  4. Einsatz intelligenter Beleuchtungssysteme
    Beleuchtung soll sich bedarfsgerecht anpassen – z. B. durch Bewegungssensoren oder automatische Dimmung bei geringer Nutzung, etwa an Bahnhöfen oder in Innenstädten.
  5. Verbot von Werbebeleuchtung außerhalb der Geschäftszeiten
    Werbebeleuchtung soll nachts – insbesondere bis Sonnenaufgang – untersagt werden. Ausnahmen gelten nur für Not- und Sicherheitsbeleuchtung.
  6. Verpflichtende Dimmbarkeit und Helligkeitsanpassung
    Beleuchtung muss dimmbar sein und sich automatisch an das Umgebungslicht anpassen.
  7. Einheitliche Grenzwerte für Lichtemissionen
    Es sollen verbindliche Grenzwerte für verschiedene Nutzungsarten festgelegt werden – z. B. für Werbeanlagen, Privathäuser oder öffentliche Einrichtungen.
  8. Vorgabe insektenfreundlicher Leuchtmittel
    Es sollen ausschließlich warmfarbige Leuchtmittel ohne UV-Anteile verwendet werden, um Insekten zu schützen.
  9. Pflicht zur Nachtabschaltung von Leuchtreklame
    Leuchtreklame muss außerhalb der Geschäftszeiten abgeschaltet werden.
  10. Verbot von Skybeamern
    Skybeamer sollen vollständig verboten werden, da sie besonders stark zur Lichtverschmutzung beitragen.
  11. Regelung von Beleuchtungsintensität, -dauer und -ausrichtung
    Diese Parameter sollen gesetzlich geregelt und auf ökologische Verträglichkeit geprüft werden.
  12. Pflicht zur Erfassung von Lichtemissionen durch Kommunen
    Kommunen müssen Lichtemissionen in ihrem Verantwortungsbereich erfassen. Zusätzlich sollen Betreiber öffentlicher oder gewerblicher Lichtquellen (z. B. an Betriebsstätten oder Parkplätzen) zur Meldung verpflichtet werden. Die Kosten für diese Erfassung trägt der Bund.
Überweisungs-PDF: