Ge-02 Landesbeauftragte für Kinder- und Jugendliche für Niedersachsen

Status:
Annahme

Berufung einer/s hauptamtlichen Landesbeauftragter/n, die / der sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen im Land Niedersachsen einsetzt.

Die/Der Kinder- und Jugendbeauftragte soll unabhängig tätig sein und die Landesregierung in Belangen von Kindern und Jugendlichen beraten und als starke, unabhängige Lobby deren Rechte wahren und durchsetzten.

Innerhalb der Landesregierung soll die / der Beauftragte ressort- und abteilungsübergreifend arbeiten und Ansprechpartner/in für alle Ministerien sein. Sie / Er soll in der Landesregierung frühzeitig an allen Rechtsetzungsprozessen und Gesetzgebungsvorhaben, die unmittelbar oder mittelbar die Rechte von Kindern und Jugendlichen berühren, beteiligt werden. Dazu gehört auch das Partizipationsrecht von Kindern und Jugendliche sowie ihre Beteiligung an Planungsprozessen und Entscheidungen öffentlicher Aufgabenträger, die Auswirkungen auf die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen im Land Niedersachsen haben.

Die / Der Beauftragte soll in Abstimmung mit bestehenden Kinder- und Jugendverbänden, Kirchen, Gremien, Institutionen und Politik zusammen arbeiten. Sie / Er hält Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, und soll den engen Austausch mit den Jugendämtern des Landes suchen, mit dem Ziel, die Rechte und den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu wahren und zu verbessern.

Bei den Überlegungen zur Einsetzung der beauftragten Person für die Belange der Kinder und Jugendlichen soll gewährleistet werden, dass Parallelstrukturen vermieden und Synergieeffekte erzielt werden können.

Die beauftragte Person soll dem Landtag innerhalb einer Wahlperiode über ihre Arbeit berichten.

Begründung:

Eine/n Beauftragte/n, der sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen einsetzt, gibt es bisher in einigen Städten und in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Hessen und in Brandenburg.

Auch in Niedersachsen ist es an der Zeit eine starke und unabhängige Lobby für Kinder und Jugendliche in der Landesregierung zu schaffen, denn Kinder- und Jugendpolitik muss ressortübergreifend als eigenständiges Themenfeld begriffen und stärker in den Fokus genommen werden.

Ein/e hauptamtliche/r Landesbeauftragte/r wird die Belange von Kindern und Jugendlichen im Blick haben und ihre Interessen bei Gesetzgebungen im Land Niedersachsen vertreten. Auch damit Anliegen junger Menschen ganzheitlich betrachtet werden können und im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes, insbesondere sexualisierter Gewalt, ist eine Zusammenführung und Bündelung auf Landesebene sinnvoll.

Wie wichtig dies ist, hat nicht zuletzt die Pandemie gezeigt, denn durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus waren vor allem Kinder und Jugendliche besonders stark von den Einschränkungen betroffen. Gleichzeitig war es aber wohl die Gruppe, die in dieser Krise am wenigsten Gehör bekam.

Das Kinder- und Jugendliche ihre Lebensbedingungen und Zukunft mitgestalten wollen zeigt sich nicht zuletzt an der Fridays for Future Bewegung. Ihr Recht auf Beteiligung findet sich sowohl in der UN-Kinderrechtskonvention, als auch im § 36 des NKomVG. Die Aufgabe einer/s Kinder- und Jugendbeauftragten wäre diese Gesetzgebung bekannter und sich für ihre Umsetzung stark zu machen.  

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

Adressat:

SPD-Landtagsfraktion

Beschluss: Landesbeauftragte für Kinder- und Jugendliche für Niedersachsen
Text des Beschlusses:

Berufung einer/s hauptamtlichen Landesbeauftragter/n, die / der sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen im Land Niedersachsen einsetzt.

Die/Der Kinder- und Jugendbeauftragte soll unabhängig tätig sein und die Landesregierung in Belangen von Kindern und Jugendlichen beraten und als starke, unabhängige Lobby deren Rechte wahren und durchsetzten.

Innerhalb der Landesregierung soll die / der Beauftragte ressort- und abteilungsübergreifend arbeiten und Ansprechpartner/in für alle Ministerien sein. Sie / Er soll in der Landesregierung frühzeitig an allen Rechtsetzungsprozessen und Gesetzgebungsvorhaben, die unmittelbar oder mittelbar die Rechte von Kindern und Jugendlichen berühren, beteiligt werden. Dazu gehört auch das Partizipationsrecht von Kindern und Jugendliche sowie ihre Beteiligung an Planungsprozessen und Entscheidungen öffentlicher Aufgabenträger, die Auswirkungen auf die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen im Land Niedersachsen haben.

Die / Der Beauftragte soll in Abstimmung mit bestehenden Kinder- und Jugendverbänden, Kirchen, Gremien, Institutionen und Politik zusammen arbeiten. Sie / Er hält Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, und soll den engen Austausch mit den Jugendämtern des Landes suchen, mit dem Ziel, die Rechte und den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu wahren und zu verbessern.

Bei den Überlegungen zur Einsetzung der beauftragten Person für die Belange der Kinder und Jugendlichen soll gewährleistet werden, dass Parallelstrukturen vermieden und Synergieeffekte erzielt werden können.

Die beauftragte Person soll dem Landtag innerhalb einer Wahlperiode über ihre Arbeit berichten.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: