GS-02 Kostenfreiheit der Ausbildung in den therapeutischen Berufen

Status:
Annahme

Anders als im dualen Bildungssystem ist die Ausbildung in den therapeutischen Berufen (Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie) in weiten Teilen schulgeldpflichtig. Vergleichbares lässt sich für deren Ausbildung an privaten Hochschulen feststellen. Diese Situation ist sowohl aus gesundheitspolitischer als auch verfassungsrechtlicher Perspektive nicht zu akzeptieren.

Die Ausbildung in den Therapieberufen ist eine gesellschaftliche Aufgabe, doch nur in wenigen Bundesländern übernimmt der Staat hier seine Aufgabe der Finanzierung wahr. Beispielhaft sei hier die Physiotherapie aufgeführt, welche nur in Bayern und Sachsen in den öffentlichen Schulgesetzen aufgenommen ist. Der SPD-Bezirk Hannover fordert zum Abbau finanzieller Bildungsbarrieren und zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses die SPD-Landtagsfraktion dazu auf, die Kostenfreiheit der (hoch-)schulischen Ausbildung von Therapeuten und Therapeutinnen zu gewährleisten, damit die Sicherung der therapeutischen Patientenversorgung auch in Zukunft gewährleistet ist.

Begründung:

Anders als in vielen europäischen Ländern werden die Therapieberufe der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie in Deutschland nur in geringem Umfang an Hochschulen erlernt, sondern größtenteils in Form einer dreijährigen schulischen Ausbildung an den Schulen des Gesundheitswesens. Diese stellen eine besondere Form der berufsbildenden Schulen dar und haben in nahezu allen Bundesländern den Status einer Ergänzungsschule, die ohne staatliche Förderung auskommen müssen. Sie sind überwiegend privat organisiert und sofern sie nicht an Krankenhäuser angegliedert sind, finanzieren sie sich über Schulgeld der Auszubildenden. Ausnahmen existieren nur in geringem Maß in den Bundesländern, wo diese Fachschulen den Status einer öffentlichen Schule haben. Nach Angaben des Deutschen Verbandes für Physiotherapie erheben etwa 72 Prozent der Fachschulen Schulgeld, was für die Schülerinnen und Schüler durchschnittlich 400 Euro monatlich ausmacht (etwa 15.000 Euro pro Ausbildungsgang).

Die hohen Aus- und Fortbildungskosten in Kombination mit dem geringen Verdienst machen die therapeutischen Berufe immer unattraktiver. Eine Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) von 2015 zeigt einen Rückgang der Ausbildungszahlen im Bereich der Physiotherapie um 13,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Sollte sich diese Entwicklung vorsetzen, droht in Kürze ein bundesweiter Fachkräftemangel. Dabei unterstreicht die Zunahme an chronischen Erkrankungen und Behinderungen die bedeutende Rolle von Therapieberufen. Es gilt, Menschen professionell bei der Bewältigung ihrer zum Teil über jahrzehntelangen Einschränkungen zu begleiten. Ein Bericht der Europäischen Union (EU) besagt, dass europaweit von einer 12 prozentigen Prävalenz körperlicher Aktivitätseinschränkungen durch dauerhafte Behinderungen aufgrund von Krebs, Schlaganfällen, Unfällen, Demenz, Osteoporose und Arthritis auszugehen ist. Von epidemiologischer Relevanz sind auch Bedarfe, die sich aus bewegungs- und bewegungssystemassoziierten Erkrankungen ergeben. Hier haben die therapeutischen Berufe Physio- und Ergotherapeuten und Logopäden ihr Tätigkeitsfeld. Zudem wird die Qualität gesundheitlicher Versorgung in Zukunft nicht ausschließlich die Vermeidung, sondern der Aufschub oder die Minderung der Folgen einer Erkrankung sein. Vor allem in der Sekundär- und Tertiärprävention sind nicht ärztliche Therapeuten gefragt, da nicht nur die Quantität von Bewegung im Sinne allgemeiner Aktivität, sondern vor allem die Qualität und langfristig funktionelle Anpassung und Aktivität, z. B. bei Rheumaerkrankung, nach Schlaganfall oder bei entwicklungsneurologischen Problemen Kern nicht ärztlicher Therapie ist.

Eine finanzielle Entlastung der Auszubildenden in den therapeutischen Berufen kann zur Attraktivitätssteigerung der Berufe beitragen, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und so eine bedarfsgerechte Patientenversorgung sicherstellen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Text des Beschlusses:

Anders als im dualen Bildungssystem ist die Ausbildung in den therapeutischen Berufen (Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie) in weiten Teilen schulgeldpflichtig. Vergleichbares lässt sich für deren Ausbildung an privaten Hochschulen feststellen. Diese Situation ist sowohl aus gesundheitspolitischer als auch verfassungsrechtlicher Perspektive nicht zu akzeptieren.

Die Ausbildung in den Therapieberufen ist eine gesellschaftliche Aufgabe, doch nur in wenigen Bundesländern übernimmt der Staat hier seine Aufgabe der Finanzierung wahr. Beispielhaft sei hier die Physiotherapie aufgeführt, welche nur in Bayern und Sachsen in den öffentlichen Schulgesetzen aufgenommen ist. Der SPD-Bezirk Hannover fordert zum Abbau finanzieller Bildungsbarrieren und zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses die SPD-Landtagsfraktion dazu auf, die Kostenfreiheit der (hoch-)schulischen Ausbildung von Therapeuten und Therapeutinnen zu gewährleisten, damit die Sicherung der therapeutischen Patientenversorgung auch in Zukunft gewährleistet ist.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: