GS-08 Konsequente Umsetzung der Zentralen Handlungsempfehlungen zum Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Status:
Annahme

Die vorliegende Antragsstellung zielt darauf ab, die konsequente Umsetzung der zentralen Handlungsempfehlungen zum Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe gemäß dem Papier „Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen – Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis“ von der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und dem Deutschen Institut für Menschenrechte zu fordern und zu fördern. Diese Maßnahme ist von größter Bedeutung, um die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Bewohner*innen und Beschäftigten in Einrichtungen der Behindertenhilfe nachhaltig zu gewährleisten. 

Begründung:

Ausnahmslos alle vorgesehenen Maßnahmen des § 37a des Sozialgesetzbuches Neun (SGB IX) müssen wirksam umgesetzt werden und gleichzeitig gesetzgeberische Nachbesserung auf den Weg gebracht werden. 

Wir setzen uns nachdrücklich für die Selbst- und Mitbestimmung aller Bewohner*innen und Beschäftigten ein. Wir streben eine enge Vernetzung mit externen Unterstützungssystemen an und legen besonderen Wert auf den barrierefreien Zugang zum Recht für betroffene Personen. Wir befürworten die Einrichtung einer unabhängigen Instanz, die den Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe überwacht. 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

Adressat:

SPD-Bundestagsfraktion

Beschluss: Konsequente Umsetzung der Zentralen Handlungsempfehlungen zum Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Text des Beschlusses:

Die vorliegende Antragsstellung zielt darauf ab, die konsequente Umsetzung der zentralen Handlungsempfehlungen zum Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe gemäß dem Papier „Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen – Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis“ von der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und dem Deutschen Institut für Menschenrechte zu fordern und zu fördern. Diese Maßnahme ist von größter Bedeutung, um die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Bewohner*innen und Beschäftigten in Einrichtungen der Behindertenhilfe nachhaltig zu gewährleisten. 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: