Die Gebühr (zwischen 10,00 und 31,00 Euro), die momentan in allen Bundesländer (Ausnahmen Bremen und Brandenburg) beim Kirchenaustritt erhoben wird, muss mit sofortiger Wirkung abgeschafft werden.
Die Kirchensteuer an sich stellt bereits eine Unterstützung der Kirchengemeinden durch den Staat dar, die der Trennung von Staat und Kirche widerspricht.
Der Austritt aus der Kirche darf allerdings unter gar keinen Umständen mit einer Gebühr belegt werden. Momentan kostet der Austritt in Niedersachsen 25,00 Euro in Bayern sogar 31,00 Euro. Insbesondere für Minijobber*innen oder schlechter Verdienende kann diese Gebühr ausschlaggebend sein, um den Wunsch aus der Kirche auszutreten, nicht nachzukommen. Die Bundesländer Bremen und Brandenburg zeigen bereits, dass es auch ohne Gebühr geht.
Die landesrechtlichen Regelungen für die Erhebung einer Kirchenaustrittsgebühr sind zu ändern. Den Kommunen wird empfohlen auf die Erhebung dieser Gebühren zu verzichten.