D-7 Kinderrechte im Grundgesetz verankern

Status:
Annahme

Der SPD Bezirksparteitag setzt sich dafür ein, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dabei ist die UN Konvention über die Rechte des Kindes zu beachten.

Begründung:

Sind die Grundrechte von Kindern im GG verbrieft, müssen sie entsprechend Durchsetzung, Betreuung und Kontrolle erfahren, wozu auch entsprechende Finanzen für Personalausstattung verbunden ist.

Hier muss der Staat entsprechend den Erfordernissen verbindlich Handeln können das darf keine freiwillige Leistung sein.

Gerade die Vorkommnisse in der Kindswohlgefährdung in unserer Region lassen die gesetzliche Verankerung zwingend notwendig erscheinen. Lügde und Hameln-Pyrmont könnte – wie eine Landtagsabgeordnete anmerkte – überall sein.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Wir setzen uns dafür ein, das Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Dabei ist die UN Konvention über die Rechte des Kindes zu beachten.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Wir setzen uns dafür ein, das Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Dabei ist die UN Konvention über die Rechte des Kindes zu beachten.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: