Ge-09 Kinderfreundliche Infrastruktur jenseits von Geschlechterstereotypen

Status:
Annahme

Wir fordern die geschlechterstereotype Beschilderungen im öffentlichen Raum zu beseitigen. Als Beispiel und Anlass sind hier Beschilderungen wie „Mutter-Kind-Parkplatz“ auf öffentlichen Park-Anlagen zu sehen. Die Kommunen sollen aber auch aufgefordert werden, Gewerbetreibende zu ähnlichen Umbeschilderungen anzuregen, ggf. durch finanzielle Förderung.

Darüber hinaus sollen Geschlechterstereotype aus der StVO entfernt werden, wie im Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ (Vorschriftszeichen nach Anlage 2 zu §41 StVO).

Begründung:

Infrastruktur-Maßnahmen die Menschen die Betreuungsverantwortung für Kinder übernehmen sind ausdrücklich zu begrüßen und sollen auch nach weiter ausgebaut werden.

Es darf hierbei jedoch nicht durch Piktogramme wie (Frau mit Kind) oder Bezeichnungen wie „Mutter-Kind-Parkplatz“ ein Geschlechterstereotyp reproduziert werden, dass Frauen für die Kinderbetreuung alleinig verantwortlich sind.

Wenn auch sehr unterschwellig drängt dies Frauen diese wichtige Aufgabe als alleinige Verantwortung auf und drängt zugleich Väter die eben diese Verantwortung unternehmen aus dieser Rolle heraus.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Wir fordern die geschlechterstereotype Beschilderungen im öffentlichen Raum zu beseitigen. Als Beispiel und Anlass sind hier Beschilderungen wie „Mutter-Kind-Parkplatz“ auf öffentlichen Park-Anlagen zu sehen. Die Kommunen sollen aber auch aufgefordert werden, Gewerbetreibende zu ähnlichen Umbeschilderungen anzuregen, ggf. durch finanzielle Förderung.

Darüber hinaus sollen Geschlechterstereotype aus der StVO entfernt werden, wie im Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ (Vorschriftszeichen nach Anlage 2 zu §41 StVO).

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Erledigungsvermerk: Weitergeleitet an die SPD Bundestagsfraktion: "Für die Bundestagsfraktion ist es wichtig zu erfahren, welche Anträge auf der Ortsvereins-, Unterbezirks- und Bezirksebene eingereicht und beschlossen werden. So haben Partei und Fraktion ein beiderseitiges Interesse an der Kenntnisnahme, um das Votum der Gliederungen bei der parlamentarischen Arbeit berücksichtigen zu können. Eine Stellungnahme zum Stand der Umsetzung von Beschlüssen, die auf Ortsvereins-, Unterbezirks- und Bezirksebene getroffen wurden, gibt die Bundestagsfraktion nicht ab."
Überweisungs-PDF: