U-01 Altlastensanierungsfonds schaffen

Status:
Annahme

Schon seit über 150 Jahren wird in Niedersachsen Erdöl- und Erdgas gefördert. Von Beginn an wurden Gruben zur Ablagerung von Grabungs – oder Bohrrückständen eingerichtet, die als Anlagen des Bergbaus unter der Aufsicht der Bergbehörden standen. Etliche dieser Gruben stehen derzeit unter Altlastenverdacht. Die Bergbehörden sehen sich hierfür sich nicht mehr in der Zuständigkeit, obwohl eine Beendigung der Bergaufsicht oftmals weder dokumentiert noch nach außen kommuniziert worden ist.

Für die notwendigen weiteren Schritte zur Bewältigung der Altlastenproblematik sollen nun die Behörden vor Ort verantwortlich sein. Zwar gibt es inzwischen eine Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Wirtschaftsverband Erdöl und Erdgasgewinnung zur Förderung von Untersuchungen von Altlastverdachtsflächen, die Frage, wer die Kosten für etwaige Bodensanierungen zu tragen hat, ist jedoch offen geblieben. Verantwortliche zu ermitteln und heranzuziehen dürfte auf Grund der verstrichenen Zeit erhebliche Probleme und Widerstände verursachen.

Das Land muss zu seiner Verantwortung für die aufgelassenen Anlagen und Bohrschlammgruben stehen, die unter Aufsicht der Bergbehörden entstanden sind und betrieben wurden. Es müssen nicht nur Mittel für die erforderlichen Untersuchungen bereit gestellt werden, sondern auch die Sanierungskosten übernommen werden, wenn der Verursacher der Bodenverunreinigung nicht mehr ermittelt oder aus anderen Gründen nicht herangezogen werden kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Altlastensanierungsfonds schaffen

Es müssen nicht nur Mittel für die erforderlichen Untersuchungen aus Altlasten ehemaliger Öl- und Bohrschlammgruben bereit gestellt werden, sondern auch die Sanierungskosten übernommen werden, wenn der Verursacher der Bodenverunreinigung nicht mehr ermittelt oder aus anderen Gründen nicht herangezogen werden kann. Dazu ist ein entsprechender Altlastensanierungsfonds einzurichten.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Es müssen nicht nur Mittel für die erforderlichen Untersuchungen aus Altlasten ehemaliger Öl- und Bohrschlammgruben bereit gestellt werden, sondern auch die Sanierungskosten übernommen werden, wenn der Verursacher der Bodenverunreinigung nicht mehr ermittelt oder aus anderen Gründen nicht herangezogen werden kann. Dazu ist ein entsprechender Altlastensanierungsfonds einzurichten.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Erledigungsvermerk: Weitergeleitet an die SPD-Landtagsfraktion. Für die Untersuchung und Sanierung wurde mit dem Verband der erdöl- und erdgasfördernden Industrie vertraglich eine Beteiligung an den Untersuchungen für Flächen mit Bohrschlammgruben aus früherer Zeit vereinbart (Volumen fünf Millionen Euro). Für die Wiedernutzung und Sanierung von Brachflächen ist ein Förderprogramm mit Fördermitteln der EU und des Landes aufgelegt worden (Volumen 25 Millionen Euro). Außerdem will das Land die Unteren Bodenschutzbehörden bei Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen bei Altlastverdachtsflächen mit Gewässerbezug im Rahmen einer neuen Förderrichtlinie Altlasten - Gewässerschutz unterstützen (Volumen sechs Millionen Euro). Momentan haben die Kosten der Sanierung grundsätzlich der jeweils zuständige Verursacher zu tragen. Im Koalitionsvertrag haben wir festgeschrieben, dass wir uns auf Bund-Länder-Ebene und im Dialog mit der niedersächsischen Wirtschaft für die Schaffung eines Altlastenfonds einsetzen wollen, um Giftstoffe im Boden und in Gewässern zu beseitigen. Gerade in Bezug auf die Bohrschlammgruben ist die Beseitigung des verunreinigten Bodens sehr wichtig.
Überweisungs-PDF: