A-05 Integration: Erleichterter Zugang zur Beschäftigungsduldung

Status:
Erledigt

Ersatzlose Streichung des nachfolgenden Passus im § 60 d AufenthG Beschäftigungsduldung Abs. 1 Satz 2: „…der ausreisepflichtige Ausländer seit mindestens zwölf Monaten im Besitz einer Duldung ist,… 

Begründung:

Der Erhalt einer Beschäftigungsduldung soll erleichtert werden. Wer während des laufenden Asylverfahrens bereits mehr als 18 Monate seinen Lebensunterhalt eigenständig gesichert hat soll, dann auch Zugang zu einer Beschäftigungsduldung haben können.

Hinweis:

Der Bundesrat hat sich auf Initiative des Landes Baden-Württemberg bereits positiv dafür ausgesprochen – wenn auch gekoppelt mit einer zeitlichen Einreisegrenze (Stichtag der Einreise: 01.08.2018 oder eher). 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Erledigt durch das Zukunftsprogramm der SPD zur Bundestagswahl 2021.