B-28 Integration durch Bildung

Status:
Annahme
  1. Wir fordern den Erhalt und die Weiterführung von Sprachlernklassen an allen Schulen mit einer flexiblen Handhabung durch die Schulen mithilfe eigener Lernkonzepte.
  2. Es dürfen keine Kürzungen der Stunden für die Sprachlernklassen und den Sprachförderunterricht erfolgen. Im Gegenteil: Es sollen mehr Investitionen in beide Bereiche unternommen werden.
  3. Es müssen ausreichende Schulplätze – sowohl an Regelschulen als auch an Berufsschulen – auch für nicht mehr Schulpflichtige geschaffen werden, insbesondere auch für geflüchtete junge Volljährige und junge Erwachsene.
  4. Die Programme Sprint und Sprint-Dual müssen weiterhin für junge Menschen über die Volljährigkeit und die Absolvierung der Schulpflicht hinaus angeboten werden. Sie müssen weiterentwickelt werden, u.a. muss eine Erhöhung des Stunden- und Fächerumfanges erfolgen und die Vorbereitung zur Erlangung eines Schulabschlusses gewährleistet werden.
Begründung:

Vor dem Hintergrund massiv schlechterer Bildungschancen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund sind vielfältige Maßnahmen notwendig, um diesen jungen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Eine Voraussetzung hierfür ist die Weiterführung der Sprachlernklassen und des Sprachförderunterrichtes an allen Schulen. Sprachlernklassen und Sprachförderunterricht sind weiter dringend notwendig und müssen dauerhaft ausgebaut werden. Die Schulen müssen die Möglichkeit haben die Umsetzung anhand eigener Lernkonzepte den Bedürfnissen der Schüler*innen anzupassen.

Die Bildungsbiographien junger Menschen sind vielfältig und es muss der Besonderheit der Lebensverläufe Rechnung getragen werden. In den letzten Jahren sind viele junge Menschen mit Fluchterfahrung – zum Teil als unbegleitete Minderjährige – zu uns gekommen. Ihre Bildungserfahrungen sind unterschiedlich, einige hatten in ihren Herkunftsländern nur wenige Jahre die Möglichkeit eine Schule zu besuchen, ihre Bildungsverläufe wurden durch die Flucht unterbrochen. Teils schwere traumatische Erfahrungen, unklare Bleibeperspektiven, sprachliche Defizite aber auch mangelnde Information und Unterstützung sowie hohe bürokratische Hürden u.a. erschweren den Wiedereinstieg in schulische Bildungsverläufe.

Die jungen Menschen benötigen mehr Zeit zur Erlangung von Bildungsabschlüssen und es muss vielfältige und ausreichende Bildungsangebote geben. Aktuell endet in Niedersachsen die Schulpflicht mit 18 Jahren – unabhängig von der tatsächlichen Dauer des Schulbesuches im Einzelfall!

Es stehen nicht ausreichend Schulplätze an Regelschulen und Berufsschulen zur Verfügung, so dass nicht mehr schulpflichtigen jungen Menschen häufig ein weiterer Schulbesuch und die Erlangung eines schulischen Abschlusses nicht möglich ist. Hier müssen ausreichend Plätze an Regelschulen und Berufsschulen geschaffen werden, damit junge Menschen die Möglichkeit haben auch über die Schulpflicht hinaus – die für sie geeignete Schule zu besuchen.

Darüber hinaus ist die Weiterführung und Weiterentwicklung von zusätzlichen schulischen Angeboten zur Ausbildungsvorbereitung junger Menschen notwendig.

Die Programme Sprint und Sprint-Dual – die jeweils ein Jahr dauern und an Berufsschulen durchgeführt werden – sollen junge Geflüchtete ohne Schulabschluss auf eine Ausbildung vorbereiten. Spracherwerb, Grundlagen der deutschen Lebens- und Arbeitswelt werden vermittelt, Praktika sollen absolviert werden. Erst im zweiten Jahre erfolgt die Förderung des Grundlagenwissens, z.B. in Mathematik und es wird – an drei Tagen in der Woche – eine mehrmonatige berufliche Einstiegsqualifizierung in einem Betrieb absolviert.

Das Angebot von Sprint und Sprint-Dual ist als eine Möglichkeit der Förderung junger Geflüchteter weiterzuführen und auszubauen. Wichtig ist jedoch die konzeptionelle Weiterentwicklung, um den jungen Menschen eine Ausbildungsperspektive zu ermöglichen. So ist eine Ausweitung des Stundenumfanges und Fächerumfanges dringend notwendig, ebenso wichtig ist die Möglichkeit des täglichen Schulbesuches bis zum Beginn der Einstiegsqualifizierung (aktuell lediglich Unterricht am zwei Tagen die Woche) sowie die Möglichkeit der Vorbereitung auf einen Schulabschluss.

Die jungen Menschen müssen über den Verlauf einzelner Bildungs- und Ausbildungsabschnitte von festen Bezugspersonen z.B. Bildungs- und Ausbildungslotsen begleitet und unterstützt werden, um ihnen vorhandene Möglichkeiten aufzuzeigen und Bildungsabbrüche zu verhindern. Hier ist die Zusammenarbeit von Schule, Berufsschule, Jugendhilfe, Zivilgesellschaft und anderen Akteuren notwendig, die in die vorhandenen Konzepte einbezogen werden müssen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:
  1. Wir fordern den Erhalt und die Weiterführung von Sprachlernklassen an allen Schulen mit einer flexiblen Handhabung durch die Schulen mithilfe eigener Lernkonzepte.
  2. Es dürfen keine Kürzungen der Stunden für die Sprachlernklassen und den Sprachförderunterricht erfolgen. Im Gegenteil: Es sollen mehr Investitionen in beide Bereiche unternommen werden.
  3. Es müssen ausreichende Schulplätze – sowohl an Regelschulen als auch an Berufsschulen – auch für nicht mehr Schulpflichtige geschaffen werden, insbesondere auch für geflüchtete junge Volljährige und junge Erwachsene.
  4. Die Programme Sprint und Sprint-Dual müssen weiterhin für junge Menschen über die Volljährigkeit und die Absolvierung der Schulpflicht hinaus angeboten werden. Sie müssen weiterentwickelt werden, u.a. muss eine Erhöhung des Stunden- und Fächerumfanges erfolgen und die Vorbereitung zur Erlangung eines Schulabschlusses gewährleistet werden.
  5. Wir fordern, eine Fortführung der eigenständigen Sprachförderung der Landes Niedersachsen für Geflüchtete in der bisherigen Höhe.
  6. Wir fordern die dauerhafte Erhöhung der Regelförderung der anerkannten Erwachsenenbildung um mindestens acht Prozent.

 

Hinweis:

Punkt 5 und Punkt 6 aus B-34.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:
  1. Wir fordern den Erhalt und die Weiterführung von Sprachlernklassen an allen Schulen mit einer flexiblen Handhabung durch die Schulen mithilfe eigener Lernkonzepte.
  2. Es dürfen keine Kürzungen der Stunden für die Sprachlernklassen und den Sprachförderunterricht erfolgen. Im Gegenteil: Es sollen mehr Investitionen in beide Bereiche unternommen werden.
  3. Es müssen ausreichende Schulplätze – sowohl an Regelschulen als auch an Berufsschulen – auch für nicht mehr Schulpflichtige geschaffen werden, insbesondere auch für geflüchtete junge Volljährige und junge Erwachsene.
  4. Die Programme Sprint und Sprint-Dual müssen weiterhin für junge Menschen über die Volljährigkeit und die Absolvierung der Schulpflicht hinaus angeboten werden. Sie müssen weiterentwickelt werden, u.a. muss eine Erhöhung des Stunden- und Fächerumfanges erfolgen und die Vorbereitung zur Erlangung eines Schulabschlusses gewährleistet werden.
  5. Wir fordern, eine Fortführung der eigenständigen Sprachförderung der Landes Niedersachsen für Geflüchtete in der bisherigen Höhe.
  6. Wir fordern die dauerhafte Erhöhung der Regelförderung der anerkannten Erwachsenenbildung um mindestens acht Prozent.

Hinweis:

Punkt 5 und Punkt 6 aus B-34.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: