U- „Halten wir die Trinkwassertemperatur niedrig“

Steigende mittlere Jahrestemperaturen führen zu erhöhten Temperaturen von Trinkwasser aus Oberfächenwasser. Zusätzlich erwärmt sich die Temperatur der oberflächennahen Bodenschichten, in denen die Trinkwasserverteilnetze verlegt sind. 

 

In einigen Regionen Deutschlands führt dies bereits jetzt dazu, dass die Trinkwassertemperatur am Hauseintrittspunkt nahe der an Zapfstellen gemäß Stand der geltenden Normen zulässigen 20 °C liegt. Die Temperaturgrenze von 20 °C wurde zur Risikominimierung festgelegt, da unterhalb dieser Temperatur Bakterien (z.B. Legionellen) und andere Einzeller, die der menschlichen Gesundheit abträglich sind, nicht oder nur sehr langsam vermehrungsfähig sind. 

  

Für die Zukunft ist mit regelmäßiger Überschreitung der Temperaturgrenzen zu rechnen, wodurch das Risiko der Verbreitung von Krankheitserregern über das Trinkwasser steigt. 

 

Als einzige bekannte mögliche Maßnahme die Temperatur von Trinkwasser in bestehenden Leitungsnetzen zu reduzieren, gilt die aktive Kühlung. Mehrere Trinkwasserversorger haben bereits Konzeptstudien zur Kühlung des Trinkwassers erstellt, die die technische und wirtschaftliche Machbarkeit (bei einer Nutzung der Wärme) darlegen konnten. Als Hindernis wird jedoch die fehlende rechtliche Einordnung gesehen. 

So schreibt die Trinkwasserverordnung vor, dass das Trinkwasser ausschließlich nach dem Stand der Technik behandelt werden darf. Der Stand der Technik ergibt sich daraus, was technisch erprobt und wissenschaftlich evaluiert ist. Die aktuellen Normen, die unter Mitwirkung der Trinkwasserversorger sowie der öffentlichen Hand entwickelt werden, fassen den Stand der Technik im Bereich der Trinkwasserversorgung zusammen. 

An dieser Stelle tritt das Problem auf, dass die Trinkwasserversorger keine Anlagen zu Testzwecken in ihren Trinkwasserversorgungsanlagen installieren dürfen, da sie ja nicht dem Stand der Technik entsprechen. 

 

Wir fordern daher die Regierung des Landes Niedersachsen sowie die Bundesregierung auf, die Verordnungen anzupassen sowie sich verstärkt in den Normungsgremien für die Ausführungsnormen zu beteiligen.