W- Gesetzliche Pflicht zur Breitbandanbindung von Neubaugebieten

Die SPD setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass im Telekommunikationsgesetz (TKG) eine gesetzliche Verpflichtung verankert wird, wonach alle neu erschlossenen Wohn- und Gewerbegebiete mit leistungsfähigen Internetanschlüssen ausgestattet werden müssen. Dabei ist ein Anschluss an ein Glasfasernetz oder eine vergleichbare zukunftsfähige Technologie sicherzustellen. Der Breitbandanschluss muss spätestens mit der baulichen Fertigstellung der Gebäude verfügbar sein. 

Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses müssen die Mindestanforderungen an den Internetzugangsdienst nach der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV), welche in ihrer Bandbreite nach heutiger Internetnutzung weder zeitgemäß noch zukunftsfähig sind, deutlich angehoben werden. Während nach TKMV die zurzeit gültigen Bandbreite-Anforderungen lediglich 15,0 Megabit pro Sekunde im Download sowie 5,0 Megabit pro Sekunde im Upload betragen, ist eine Erhöhung auf 100 Megabit pro Sekunde (Download) bzw. auf 50 Megabit pro Sekunde (Upload) erforderlich, um eine leistungsfähige digitale Infrastruktur flächendeckend sicherzustellen. 

Begründung:

Eine moderne digitale Infrastruktur ist Grundvoraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse, wirtschaftliche Entwicklung und soziale Teilhabe. Dennoch kommt es auch heute noch vor, dass Neubaugebiete ohne angemessene Internetanbindung geplant oder erschlossen werden. Dies führt zu erheblichen Nachteilen für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie zu späteren, deutlich teureren Nachrüstungen. 

Ein gesetzlich geregelter verpflichtender Internetanschluss für Neubaugebiete ist daher notwendig, um Planungsfehler zu vermeiden und dem Ziel der flächendeckenden digitalen Versorgung gerecht zu werden. Gerade in ländlichen Räumen ist der Glasfaserausbau für die Zukunftsfähigkeit und die Wahrung von gleichwertigen Lebensverhältnissen entscheidend. Wie bei der Versorgung mit Strom, Wärme, Wasser und Abwasser muss auch der Internetzugang zur Grundversorgung gehören – und entsprechend rechtlich abgesichert sein.