Ge-8 Geschlechtsneutrale Sprache in Sparkassenformularen

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Vertrer*innen in den Entscheidungsgremien der Sparkassen und des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes werden aufgefordert, sich dort für die Einführung der geschlechtsneutralen Sprache auf Formularen, Vordrucken und Verträgen einzusetzen.

Begründung:

Der Bundesgerichtshof hat die Klage von Marlies Krämer zurückgewiesen, die eine gesetzliche Verpflichtung der Sparkassen auf geschlechtsneutrale Sprache im Formularwesen der Sparkassen erwirken wollte. Danach dürfe die Formularsprache männlich bleiben. Die Klägerin wollte berechtigterweise als Kundin, Kontoinhaberin oder Vertragspartnerin angesprochen werden.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband will wie bisher am „generischen Maskulinum“ festhalten, also an der verallgemeinernden Form, die grammatisch eindeutig männlich ist. Mit der Nennung beider Geschlechter würde alles zu kompliziert.

Auf freiwilliger und politischer Basis sollten die Sparkassen jedoch auch im Hinblick auf die Ansprache ihrer weiblichen Kundinnen eine Vorbildfunktion einnehmen.

Die SPD vertritt die Auffassung, dass es das verfassungsmäßig legitime Recht ist, dass Frauen in Sprache und Schrift erkennbar sind. In den meisten Behörden und Ämtern ist die geschlechtsneutrale Sprache bereits heute Standard. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollten die Umformulierungen der Sparkassen-Formulare und der Vertragssprache stets bei Neuauflage erfolgen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Vertrer*innen in den Entscheidungsgremien der Sparkassen und des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes werden aufgefordert, sich dort für die Einführung der geschlechtsneutralen Sprache auf Formularen, Vordrucken und Verträgen einzusetzen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: