Ge-7 Geschlechtergerechtigkeit in Steuerformularen

Status:
Annahme

Artikel 3 Abs.2 GG besagt Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Auf der Grundlage dieser Gesetzesnorm muss eine Veranlagung über beide Ehepartner*innen möglich sein. Die alten Rollenverteilungen sind seit geraumer Zeit hinfällig. Die Festschreibung von Rollen muss vermieden werden. (vgl. Arbeitshilfe Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung des BMI für Familie, Senioren, Frauen, Jugend 2007)

§1 Abs.2 BGleiG verpflichtet die Bundesverwaltung und somit auch die Landesverwaltungen die Gleichstellung auch sprachlich zum Ausdruck zu bringen.

Um die Gleichstellung voran zu bringen, ist es notwendig nicht mehr zeitgemäße Formulierungen zu korrigieren und der Gesetzeslage anzupassen, deswegen fordern wir das Niedersächsische Finanzministerium auf, die Steuerformulare geschlechtergerecht zu gestalten.

Die Veranlagung bei gemeinsamen Steuererklärungen soll zukünftig sowohl über den Mann als auch über die Frau möglich sein. Die Begriffe Ehefrau und Ehemann sollen durch Ehepartner*in A und Ehepartner*in B ersetzt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern das Niedersächsische Finanzministerium auf, die Steuerformulare geschlechtergerecht zu gestalten.

Die Veranlagung bei gemeinsamen Steuererklärungen soll zukünftig sowohl über den Mann als auch über die Frau möglich sein. Die Begriffe Ehefrau und Ehemann sollen durch Ehepartner*in A und Ehepartner*in B ersetzt werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: