Wir fordern, dass die EU-Kommission ihre Pläne, natürliches CBD als Betäubungsmittel zu behandeln, umgehend einstellt. Stattdessen sollte eine Regulierung von CBD-Produkten an gestrebt werden, die den Schutz der Verbraucher:innen und ihrer Gesundheit sicherstellt, ohne ihnen den Zugang zu dem pflanzlichen Produkt zu erschweren.
Bei natürlichem CBD (Cannabidiol) handelt es sich um einen Wirkstoff, der aus Blüten der Hanfpflanze gewonnen wird, aber im Gegensatz zu THC keine psychoaktive Wirkung hat. Allerdings kann CDB zur Linderung von Schmerzen, Nervenleiden und zu kosmetischen Zwecken eingesetzt werden. Zur Zeit wird eine bunte Reihe an CBD-haltigen Produkten vertrieben, deren Zulassungsstatus zum Teil ungeklärt ist. Bestrebungen der Hersteller, ihre Produkte bei der EU zuzulassen, verliefen bisher im Sande. Die rechtliche Handhabung in Deutschland wird von den Bundesländern sehr uneinheitlich vorgenommen, hier treibt der Föderalismus wieder einmal seltsame Blüten. Einige Drogeriemärkte und Apotheken führten eine zeitlang CBD-Produkte, nunmehr findet man sie vor allem im Online-Handel und speziellen Hanfgeschäften.
Die EU-Kommission vertritt momentan die Ansicht, „dass CBD, welches aus den Blüten und Fruchtständen der Cannabis Pflanze (Cannabis sativa L.) gewonnen wird, als Betäubungsmittel gemäß des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel der Vereinten Nationen von 1961 behandelt werden sollten.“
Künstlich hergestelltes CDB wäre demnach unproblematisch. Die aktuelle Position der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist jedoch, dass CDB nicht als Betäubungsmittel einzustufen sei, da es kein kein Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial zeigt und der geistige Zustand nach einer Einnahme nicht verändert wird. Für uns ist klar: in Bezug auf das medizinisch nützliche CBD ist Prohibition ein noch größerer Irrweg als bei wirklichen Rauschmitteln. Wir fordern die SPD auf, sich für eine Regelung mit Augenmaß im Sinne der Verbraucher:innen einzusetzen.
Adressat:
SPE-Fraktion