GS- Für eine differenzierte gendergerechte, neurodivergent bezogene Psychopharmakologische und Co-Medizinische Versorgung insbesondere von ADHS/Autismus betroffene Mädchen und Frauen einsetzen

Der Bezirksparteitag möge beschließen.

Im Sinne des Art. 3 Abs. 2 und 3. (GG) sollen sich politische EntscheidungsträgerInnen aus dem Bezirk auf Bundes- und Landesebene für eine differenzierte geschlechterspezifische, gendergerechte, neurodivergent bezogene Psychopharmakologische und Co-Medizinische/Therapeutische Versorgung von ADHS/Autismus-Spektrum-Störung, kurz ASS betroffene Mädchen und Frauen einsetzen, um den Ansatz in Forschung und Politik voranzutreiben.

Begründung:

Seit 2004 ist es in Deutschland verpflichtend, dass klinische Studien mögliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern untersuchen.Die gängige Praxis von Studien zeigt ein anderes Bild.Weil Studien häufig im Ausland oder über mehrere Länder verteilt durchgeführt werden und in diesen Ländern keine gesetzlichen Vorschriften zu geschlechterspezifischen Unterschieden bestehen, deshalb gibt es immer noch diese Studiengrundlagen, in denen Geschlechterunterschiede zu wenig berücksichtigt werden.

Ältere Arzneimittel die schon sehr lange zugelassen sind, verfügen kaum über Daten hinsichtlich der geschlechterspezifischen Wirksamkeit. Obwohl die Forschung und Medizin die erheblichen Unterschiede physiolgisch, hormonell und genetisch zwischen Männern und Frauen verfassungsmäßig erkannt hat, wird dieses Wissen und die Erkenntnis darüber nicht in der Arzneimittelherstellung angewandt.

In der Gesundheitsforschung und in der medizinischen, therapeutischen gesellschaftlichen Arbeit müssen die Geschlechterspezifische Besonderheiten ihre Anwendung finden. Divergenzen die sich dadurch in Lebens und Arbeitsbedingungen, Gesundheitsverhalten und Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zeigen, steigen immer mehr an. Es gibt zahlreiche Untersuchungen zur Epidemiologie von speziell psychiatrischen Erkrankungen von Männern und Frauen, jedoch existieren nur wenige evidenzbasierte Untersuchungen, die die Geschlechterspezifische (Mädchen, Frauen, Queer-Personen) Wirkungen und Nebenwirkungen von Psychopharmaka

berücksichtigen. Dieses Wissen bekommt eine zunehmende größer werdende Bedeutung auch aus

psychiatrischer Sicht, die die geschlechterspezifischen Unterschiede insbesondere welche die Psychopharmakologische Behandlung betreffen.

Die bisherigen standardisierten Studien zur Vergabe und Herstellung von Psychopharmaka unterliegen nach wie vor nur männlichen Kriterien, die in der allgemeinen, neurologischen, medizinischen Praxis verordnet werden.

In psychiatrischen Praxen wird ADHS deutlich 5-9 mal häufiger bei Jungen und Männern diagnostiziert, während die Diagnose bei Mädchen und Frauen deutlich geringer ist.

Ein Grund findet sich in den unterschiedlichen Verhaltensmustern/Symptome beider Geschlechter.

Während Jungen und Männer schneller durch ihre Hyperaktivität/ Impulisiv auffallen, sind Mädchen und Frauen Hypoaktiv/Still durch angepasste Verhaltensmuster (Masking)Dies führt häufig zu Fehl/Falschdiagnosen bei Mädchen und Frauen.

Bei der Verwendung von den am häufigsten eingesetzten Psychopharmaka zur Behandlung einer diagnostizierten ADHS werden Stimulanzien sogenannte Neurotransmitter zum Ausgleich für Dopamin /Noradrenalin, bekannt unter Namen Ritalin* Medikinet* mit dem Wirkstoff Methylphenidat am häufigsten verordnet.

Dieser Wirkstoff unterliegt der Betäubungsmittel- Verschreibungverordnung, kurz BtM VV Dringender Handlungsbedarf besteht bei von ADHS/Autismus betroffenen Mädchen und Frauen.

Die wichtigste Grundlage zur Verbesserung der Behandlung des betroffenen Personenkreises, nämlich von Mädchen und Frauen, findet bislang keine Berücksichtigung.

Es ist zwingend notwendig nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen bei Herstellung von Medikamenten insbesondere Psychopharmaka/Stimulanzien diese bedeutenden Unterschiede dem weiblichen Körper (geschlechterspezifisch) angepasst, anzuwenden. Solange auf die Belange und Besonderheiten des weiblichen Körpers bei Erforschung und Arzneimittelherstellung nicht eingegangen wird, unterstützt die Gesellschaft die Gewinnmaximierung der Pharmaindustrie und schließt damit die Hälfte der Gesellschaft vom gesundheitsfördernden System aus.