§ 11 Abs. 2 des SPD-Organisationsstatuts ist so zu ändern, dass die Quotierung von 40 Prozent nur noch für weibliche Kandidatinnen gilt.
Ersetze dazu
“In den Funktionen und Mandaten der Partei müssen nach Maßgabe dieses Statuts und der Wahlordnung Frauen und Männer mindestens zu je 40 Prozent vertreten sein.”
durch
“In den Funktionen und Mandaten der Partei müssen nach Maßgabe dieses Statuts und der Wahlordnung Frauen mindestens zu 40 Prozent vertreten sein.”
Seit 1904 dürfen Frauen Mitglied in einer Partei sein. 1988, rund 80 Jahre später, wurde innerhalb der SPD auf bundesweiter Ebene die Geschlechterquote – damals noch mit 30 Prozent – eingeführt. Sieben Jahre später, im Jahr 1994, wurde diese Quote auf 40 Prozent erhöht. Dabei ist wichtig zu betonen, dass es sich von Anfang an um eine Geschlechterquote handelte und nicht um eine reine Frauenquote. Dadurch können auch Männer von der Quote profitieren, und es kann passieren, dass Frauen trotz höherer Stimmenzahl nicht gewählt werden. Neben Vorstandswahlen passiert dies gerade bei Delegiertenwahlen immer wieder. Mehr als 30 Jahre nach ihrer Einführung ist es daher an der Zeit, Bilanz zu ziehen und zu überlegen, wie sich eine solche Quote weiterentwickeln kann.
(Patriarchale) Machtdynamiken reproduzieren sich auch bei uns. Die Quote ist ein einfaches Mittel, welches vor allem gegen die Symptome eben dieser Missstände wirkt. Frauen, die es aufgrund eben dieser Machtdynamiken sowieso schon schwerer haben, einen Platz am Tisch zu ergattern, haben so zumindest 40 Prozent der Plätze sicher. In verkrusteten Strukturen wird dank der Quote häufig erstmals eine „neue Frau“ angesprochen und einbezogen. Diese Chance mündet nicht selten in einer (kommunal-) politischen Karriere, die es ohne die Quote vielleicht nicht gegeben hätte. Sicherlich mag dies auch am zunehmenden gesellschaftlichen Wandel liegen, der auch und gerade in unserer Partei vorherrscht. Dadurch wird Frauen immer weniger abgesprochen, und sie werden als gleichberechtigtes und -fähiges Geschlecht wahrgenommen. Neben diesem Gefühl gibt es jedoch immer noch harte Fakten: Der Frauenanteil beträgt 33 Prozent in der SPD, 34 Prozent im Bundestag, 42 Prozent in der SPD-Bundestagsfraktion, 35,6 Prozent im Niedersächsischen Landtag und 33,33 Prozent in unserer dortigen Fraktion. Diese Zahlen zeigen, dass auch wenn unsere Gesellschaft im Wandel ist, Frauen weiterhin strukturell benachteiligt werden.
Die Geschlechterquote verkommt zu einem Instrument, das lediglich die ausgewogene Beteiligung beider Geschlechter sicherstellt, sich jedoch nicht gezielt gegen die zugrunde liegenden Machtstrukturen richtet. Eine wie hier geforderte Frauenquote würde sich diesem Problem annehmen und eine Lösung bieten. Der erste Reflex mag in einer solchen Ungleichbehandlung wahrscheinlich eine Benachteiligung ja vielleicht sogar Diskriminierung von Männern sehen. Dies ist allerdings in keiner Weise der Fall, vor allem wenn man die fortwährende systematische Überrepräsentanz von Männern in Positionen trotz bestehender Geschlechterquote betrachtet. Wichtig ist es herauszustellen, dass Männer während der Anwendung einer Quote weiterhin von Machtstrukturen profitieren und die Quote nicht benötigen, um in der Politik repräsentiert zu werden, für sie gelten die oben beschrieben strukturellen Nachteile nicht. Es kann zwar vorkommen, dass in Vorständen oder Delegationen der Männeranteil unter 40 Prozent liegt. Es gibt allerdings keine Gliederungen, in welcher die Schwierigkeit besteht, explizit Männer zu bekommen, um Posten zu besetzen, insbesondere nicht, wenn es sich hierbei um wichtige Posten handelt.
Verfolgt man allerdings das oben beschriebene Bild weiter, wird deutlich, wo die aktuelle Quote an ihre Grenzen stößt. Wenn sich mehr als 60 Prozent Frauen an besagtem Tisch einfinden, erhält letztlich doch ein Mann den Platz. Dies geschieht, obwohl sich der Wahlkörper bewusst für eine Frau entschieden hat und obwohl sich die weibliche Bewerberin trotz benachteiligender Machtstrukturen durchgesetzt hat. Der Sinn der Quote allerdings muss es sein, Machtstrukturen zu bekämpfen.
Adressat:
Bundesparteitag
§ 11 Abs. 2 des SPD-Organisationsstatuts ist so zu ändern, dass die Quotierung von 40 Prozent nur noch für weibliche Kandidatinnen gilt.
Ersetze dazu
“In den Funktionen und Mandaten der Partei müssen nach Maßgabe dieses Statuts und der Wahlordnung Frauen und Männer mindestens zu je 40 Prozent vertreten sein.”
durch
“In den Funktionen und Mandaten der Partei müssen nach Maßgabe dieses Statuts und der Wahlordnung Frauen mindestens zu 40 Prozent vertreten sein.”