Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Freizügigkeit Menschen mit Behinderungen in der EU zu fördern und dieser Personengruppe einen zeitweisen oder dauerhaften Wohnortwechsel auf dem Gebiet der Europäischen Union zu erleichtern: So sollen Leistungsempfänger*innen in die Lage versetzt werden ihre Ansprüche auf Teilhabeleistungen, auch jenseits der Pflegeversicherung, gegenüber ihrem Leistungsträger vor Ort weiterhin geltend machen zu können und damit grenzüberschreitende Auszahlungen zu ermöglichen.
Die Freizügigkeit der Person gehört zu einer der Grundfreiheiten der EU. Die EU-Freizügigkeit ist für Menschen mit Behinderung oft eine besondere Herausforderung. Optimierte Sozialräume und Infrastruktur sind oft nicht übertragbar. Aber einen sogenannten Auszahlungsraum zu erweitern und ihn personenbezogen zu betrachten, das erleichtert dem Personenkreis die Übergangsphase und kann einen erneuten Aufbau von Sozialräumen und einer umfassend barrierefreien Infrastruktur ermöglichen. Und so wird auch die Europäische Dimension gestärkt.
Adressat:
SPD-Bundestagsfraktion
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Freizügigkeit Menschen mit Behinderungen in der EU zu fördern und dieser Personengruppe einen zeitweisen oder dauerhaften Wohnortwechsel auf dem Gebiet der Europäischen Union zu erleichtern: So sollen Leistungsempfänger*innen in die Lage versetzt werden ihre Ansprüche auf Teilhabeleistungen, auch jenseits der Pflegeversicherung, gegenüber ihrem Leistungsträger vor Ort weiterhin geltend machen zu können und damit grenzüberschreitende Auszahlungen zu ermöglichen.