R-6 Femizide verhindern – Gewaltschutz für Frauen verbessern – Prävention stärken

Der SPD-Bezirksparteitag wird innerhalb seiner Zuständigkeit auf der jeweiligen Ebene aufgefordert, Femizide zu verhindern und Gewaltschutz für Frauen auch unter Anwendung der elektronischen Fußfessel zu verbessern, insbesondere den proaktiven Ansatz der Täterarbeit in der Interventionsspirale zu verankern, sowie die Prävention zu stärken. Soweit der Antrag sich über das Gewalthilfegesetz des Bundes teilerledigt hat, wird eine umgehende Umsetzung beantragt.  

Begründung:

An jedem dritten Tag geschieht in Deutschland ein Femizid, d.h. die Ermordung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts, weltweit sogar alle 11 Minuten (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, 20. April 2023), dies meistens durch den Partner oder Ex-Partner. Im Jahr 2023 ist die häusliche Gewalt um 6,7 % gestiegen (Quelle: BKA-Pressemitteilung 2024). 256.276 Menschen, davon 70 % Frauen, wurden in 2023 Opfer häuslicher Gewalt.  

Bundesinnenministerin Nancy Faeser äußert sich dazu besorgt: „Wir müssen als Gesellschaft sehr deutlich machen, dass wir hinschauen, eingreifen und Gewalt gegen Frauen und Gewalt in Familien keinesfalls akzeptieren. Wir wollen die Betroffenen stärken und sie ermutigen, Taten anzuzeigen…“.  

Gleichwohl wurde das im Koalitionsvertrag (2021-2025: S.91) vorgesehene Gewalthilfegesetz nicht umgesetzt. Wir fordern mit den Vereinen, die sich für ein gewaltfreies Zuhause einsetzen, ein solches Gesetz jetzt!  

Auf Bundesebene sind die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention und der EU-Gewaltschutzrichtlinie vorbehaltlos und wirksam umzusetzen.   

Sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene (Polizeigesetz) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz der elektronischen Fußfessel als wirksames Mittel der Prävention gegen häusliche Gewalt zu schaffen.   

Auf kommunaler Ebene ist die personelle Ausweitung der Stellen für die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Stadt und Landkreis Göttingen vorzunehmen.  

 

Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern. Im Koalitionsvertrag ist die Umsetzung eines Gewalthilfegesetzes als Grundlage für ein verlässliches und dem Bedarf entsprechendes Hilfesystem verankert. Dies muss dringend umgesetzt werden.  

Das Gewalthilfegesetz soll insbesondere Frauen und Mädchen in Deutschland einfachen, unbürokratischen, anonymen und kostenlosen Zugang zu Schutz und Unterstützung bei häuslicher Gewalt bieten – unabhängig von ihrem Wohnort oder ihrer persönlichen Situation. Dabei sollen Zugangsbarrieren für besonders vulnerable Gruppen berücksichtigt werden, z.B. Gewaltbetroffene mit Behinderungen oder von Armut betroffene Frauen, die sich einen Aufenthalt im Frauenhaus nicht leisten können, aber gleichzeitig keine Sozialleistungen erhalten. Auch Maßnahmen zur Prävention von Gewalt und zur Arbeit mit Tätern sind Teil dieses Gesetzes, das die Vorgaben der Istanbul-Konvention und der EU-Richtlinie gegen geschlechtsspezifische Gewalt umsetzt (Quelle: LAG Gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V.).  

Auch der Einsatz elektronischer Fußfesseln ist ein wirksames Mittel zur Gewaltprävention. Mit diesem Instrument können Frauen, die sich aus einer gewalttätigen Beziehung lösen wollen, konsequenter geschützt werden. Richterliche Anordnungen wie Kontaktsperren oder Näherungsversuche können nicht mehr so häufig ignoriert und wesentlich besser kontrolliert werden. Ein Verstoß würde sofort sichtbar werden. Das entfaltet eine wichtige präventive Wirkung. Auf Bundes- sowie auf Landesebene sind deshalb die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der elektronischen Fußfessel zu schaffen, um die im Kontext des Gewaltschutzgesetzes getroffenen Maßnahmen effektiver überwachen zu können.   

Die Innenminister haben sich gemäß Bericht des Deutschlandfunk vom 18. Juni 2024 für eine einheitliche Regelung und deutschlandweit für eine elektronische Fußfessel ausgesprochen. Der ehemalige Justizminister Buschmann (FDP) hat sich dafür offen gezeigt, sie jedoch nicht umgesetzt. Dafür gibt es keinen nachvollziehbaren Grund.  

Auf kommunaler Ebene sind in Stadt und Landkreis Göttingen Planstellen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit jeweils der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit geschaffen worden. Damit wurde eine wichtige Grundlage zur Verbesserung des Gewaltschutzes geschaffen. ½ Planstelle reicht jedoch bei Weitem nicht aus, um im gesamten Gebiet von Stadt und Landkreis Göttingen dieser enorm wichtigen Aufgabe tatsächlich umfassend gerecht zu werden.  

Dabei gibt es gerade im ländlichen Raum einen erhöhten Bedarf an Beratung, Prävention, Fortbildung, institutionellen Gewaltschutzkonzepten, an der Vermittlung betroffener Frauen in Schutzeinrichtungen und an speziellen Angeboten für besonders vulnerable Gruppen wie z.B. behinderte, suchterkrankte und obdachlose Frauen. Dies zeigt auch die Erhebung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Stadt und Landkreis Göttingen von ZOOM-Sozialforschung und Beratung GmbH, veröffentlicht im April 2024.  

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Überweisungs-PDF: