GS-10 Erste Hilfe fördern und stärken

Status:
Annahme
  • Alle Arbeitgeber*innen sollen dazu verpflichtet werden, bei gleichbleibender Lohn-/Gehaltszahlung, den Mitarbeiter*innen alle zwei Jahre einen Tag für einen Erste-Hilfe-Kurs von der Arbeit freizustellen.
  • Es zur Pflicht wird, als Arbeitnehmer*in alle zwei Jahre an einem Erste-Hilfe-Kurs teilzunehmen.
  • Personen, welche nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, sollen ebenfalls alle zwei Jahre an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen müssen.
  • Die Kosten für die Teilnahme sollen nicht von den Teilnehmer*innen bezahlt werden müssen.
  • In allen Schulen, Universitäten, Gemeinde- und Rathäusern sowie in allen Betrieben ab zehn Angestellten soll ein Defibrillator vorhanden sein.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Alle Arbeitgeber*innen sollen dazu verpflichtet werden, bei gleichbleibender Lohn-/Gehaltszahlung, den Mitarbeiter*innen regelmäßig Jahre einen Tag für einen Erste-Hilfe-Kurs von der Arbeit freizustellen.

Es zur Pflicht wird, als Arbeitnehmer*in regelmäßig an einem Erste-Hilfe-Kurs teilzunehmen.

Personen, welche nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, sollen ebenfalls regelmäßigan einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen.

Die Kosten für die Teilnahme sollen nicht von den Teilnehmer*innen bezahlt werden müssen.

In allen Schulen, Universitäten, Gemeinde- und Rathäusern sowie in allen Betrieben ab zehn Angestellten soll ein Defibrillator vorhanden sein.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Alle Arbeitgeber*innen sollen dazu verpflichtet werden, bei gleichbleibender Lohn-/Gehaltszahlung, den Mitarbeiter*innen regelmäßig Jahre einen Tag für einen Erste-Hilfe-Kurs von der Arbeit freizustellen.

Es zur Pflicht wird, als Arbeitnehmer*in regelmäßig an einem Erste-Hilfe-Kurs teilzunehmen.

Personen, welche nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, sollen ebenfalls regelmäßigan einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen.

Die Kosten für die Teilnahme sollen nicht von den Teilnehmer*innen bezahlt werden müssen.

In allen Schulen, Universitäten, Gemeinde- und Rathäusern sowie in allen Betrieben ab zehn Angestellten soll ein Defibrillator vorhanden sein.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: