U-4 Energiewende in öffentliche Hand

Wir fordern eine öffentliche Investitionsstrategie in und den öffentlichen Betrieb von Windenergieanlagen! 

Die Klimakatastrophe ist nicht nur ein Problem unseres auf fossilen Brennstoffen basierenden technischen Fortschritts, sondern eine wesentliche Folge der kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Die notwendige Dekarbonisierung besonders im Bereich der Energiewirtschaft muss deshalb mit einer wesentlichen Veränderung der Eigentumsstrukturen einhergehen. Privatwirschaftlich organisierte Energieunternehmen werden den Ausbau der erneuerbaren Energien nur unter großer öffentlich finanzierter Förderung vorantreiben und die produzierte Energie (insb. Strom) nur zu hohen Preisen an die Verbraucher*innen abgeben, um ihren Gewinn damit zu sichern. Beides belastet die öffentlichen Haushalte und die Verbraucher*innen und bremst den dringend notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien.

Die problematische Situation verschärft sich dadurch, dass der Energieproduktionssektor durch wenige Konzerne dominiert wird. Der Versuch, durch Verteuerung der konventionellen Stromerzeugung (CO2-Preis) und Förderung der nachhaltigen Stromerzeugung (EEG-Umlage) im Rahmen der privatwirtschaftlichen Organisation der Stromproduktion eine Energiewende zu erreichen, hat bisher nicht ausreichend Erfolge verzeichnet und zu einer Verteuerung des Stroms beigetragen, die vor allem Geringverdiener*innen trifft. Große wirtschaftliche Transformationen wie die Energiewende bedürfen daher einer aktiven Rolle des Staates, da nur so ausreichende Investitionen in einen schnellen Ausbau getätigt werden können und die Energieproduktion unter demokratische Kontrolle gebracht werden kann. Es sollen besonders die nachhaltigen Technologien gefördert werden, von denen eine möglichst konstante Energieproduktion und minimale negative Auswirkungen auf Umwelt und Bevölkerung anzunehmen ist.

Wir fordern deshalb: 

  • Die Gründung einer staatlichen Energiegesellschaft. Neben dem Bund sollen die Länder und Kommunen Miteigentümer*in sein.
  • Den massiven Ausbau der Windenergie durch diese staatliche Energiegesellschaft, die Flächenplanung der Bundesländer und die Abstandsregelungen der Bundesregierung sollen den Bau von mehr Windkraftanlagen an Land ermöglichen.“
  • Förderung von Forschung und Entwicklung zu vielfältigen, nachhaltigen Energieproduktionsmethoden.
  • Den sukzessiven Aufkauf des Stromnetzes durch die staatliche Energiegesellschaft, um die Netzdominanz von wenigen Energiekonzernen zu brechen.
  • Eine kostendeckende, aber unterhalb des Marktpreises liegende Abgabe von Ökostrom durch die staatliche Energiegesellschaft, um so den Marktanteil privater Energiekonzerne stückweise zu reduzieren und damit gleichzeitig die Strompreise niedrig zu halten.
  • Die öffentliche Förderung durch Kredite und Fördergelder von genossenschaftlich organisierter nachhaltiger Stromproduktion. 
    Empfehlung der Antragskommission:
    Annahme in der Fassung der AK (Kein Konsens)
    Version der Antragskommission:

    Privatwirschaftlich organisierte Energieunternehmen werden den Ausbau der erneuerbaren Energien nur unter großer öffentlich finanzierter Förderung vorantreiben und die produzierte Energie (insb. Strom) nur zu hohen Preisen an die Verbraucher*innen abgeben, um ihren Gewinn damit zu sichern. Beides belastet die öffentlichen Haushalte und die Verbraucher*innen und bremst den dringend notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien.

    Die problematische Situation verschärft sich dadurch, dass der Energieproduktionssektor durch wenige Konzerne dominiert wird. Der Versuch, durch Verteuerung der konventionellen Stromerzeugung (CO2-Preis) und Förderung der nachhaltigen Stromerzeugung (EEG-Umlage) im Rahmen der privatwirtschaftlichen Organisation der Stromproduktion eine Energiewende zu erreichen, hat bisher nicht ausreichend Erfolge verzeichnet und zu einer Verteuerung des Stroms beigetragen, die vor allem Geringverdiener*innen trifft.

    Große wirtschaftliche Transformationen wie die Energiewende bedürfen daher einer aktiven Rolle des Staates, da nur so ausreichende Investitionen in einen schnellen Ausbau getätigt werden können und die Energieproduktion unter demokratische Kontrolle gebracht werden kann. Es sollen besonders die nachhaltigen Technologien gefördert werden, von denen eine möglichst konstante Energieproduktion und minimale negative Auswirkungen auf Umwelt und Bevölkerung anzunehmen ist.

    Wir fordern deshlab eine öffentliche Investitionsstrategie in und den öffentlichen Betrieb von Windenergieanlagen, die von der Bevölkerung akzeptiert sind. Diese Akzeptanz kann nur durch partizipative Ansätze erreicht werden.

    Wir fordern deshalb weiter: 

    • Die Gründung einer staatlichen Energiefördergesellschaft. Neben dem Bund sollen die Länder und Kommunen Miteigentümer*in sein.
    • Die Förderung des massiven Ausbaus der Windenergie durch diese staatliche Energiefördergesellschaft, die Flächenplanung der Bundesländer und die Abstandsregelungen der Bundesregierung sollen den Bau von mehr Windkraftanlagen an Land ermöglichen.
    • Förderung von Forschung und Entwicklung zu vielfältigen, nachhaltigen Energieproduktionsmethoden.
    • Den sukzessiven Aufkauf des Stromnetzes durch die staatliche Energiefördergesellschaft, um die Netzdominanz von wenigen Energiekonzernen zu brechen.
    • Eine kostendeckende, aber unterhalb des Marktpreises liegende Abgabe von Ökostrom durch die staatliche Energiegesellschaft, um so den Marktanteil privater Energiekonzerne stückweise zu reduzieren und damit gleichzeitig die Strompreise niedrig zu halten.
    • Die öffentliche Förderung durch Kredite und Fördergelder von genossenschaftlich organisierter nachhaltiger Stromproduktion. 

     

    Adressat:

    Bundestagsfraktion