U- Energiewende für alle I: Klimaneutraler Strom im Mehrfamilienhaus! – Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung hinter dem Netzverknüpfungspunkt zu ermöglichen. 

Begründung:

Bis dato ist die Energiewende zu großen Teilen eine Eigenheim-Wende. Insbesondere PV-Strom im Wohnimmobilienbereich beschränkt sich größtenteils auf Eigenheime (EFH, DHH, RH), während im Mehrfamilienhaus Photovoltaik-Anlagen Seltenheitsfaktor haben. Dies hat weniger damit zu tun, dass die Dächer von Mehrfamilienhäusern nicht für Photovoltaik geeignet wären, sondern vor allem mit der überbordenden Bürokratie, die auf einen Vermieter zukommt, der überlegt, den Strom von einer PV-Anlage auf dem Dach an seine Mieter zu verkaufen. 

Beim Einfamilienhaus ist dies einfach: Es gibt einen Stromzähler, der meist für das ganze Haus zählt. Man hat also nur einen Punkt an dem der Strom vereinfach gesprochen „rein- oder rausgeht“. 

Bei einem Mehrfamilienhaus mit 8 Einheiten ist es deutlich schwieriger. In der Regel ist das Dach und somit die PV-Anlage nicht proportional zum höheren Stromverbrauch eines Mehrfamilienhauses größer. Den Strom einer verhältnismäßig kleineren Anlage müssen sich nun mehrere Mieter teilen.  

Doch wie soll das überhaupt gehen? In der Bürokratienation Deutschland muss jede geflossene Kilowattstunde natürlich genauestens gemessen werden. Entsprechend wären bis zur Einführung des „Smart-Meter-Gesetzes“ acht neue Zähler, die allesamt (wiederkehrende) Kosten verursachen und somit möglichen Gewinn deutlich reduziert hätten, nötig gewesen. Das „Smart Meter-Gesetz“ schafft hier zwar eine Vereinfachung durch die nun mögliche Messung mit digitalen Zählern (Smart-Metern), die allerdings noch nicht ausreicht, um PV im Mehrfamilienhaus wirklich attraktiv zu machen. Denn dies ist zwar eine technische Erleichterung, Als Anlagenbetreiber ist man aber trotzdem mit erheblicher Bürokratie konfrontiert, denn per Gesetz ist man nun ein Energielieferant mit allen zugehörigen Pflichten. 

Stattdessen ist es nötig den Grundgedanken der Überregulierung aufzugeben, um praktische Lösungen zu ermöglichen. Die Lösung „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ würde ermöglichen, den Stromverbrauch hinter dem Netzanschlusspunkt anteilig den einzelnen Wohnungen zuzuordnen. Der Anlagenbetreiber ist in diesem Fall von wesentlichen Vorgaben für Energielieferverträge und Rechnungen nach den §§ 40-42 EnWG befreit. Dies ist sehr entscheidend, da das Konstrukt so auch für energiewirtschaftlich nicht versierte kleine Vermieter/WEGs umsetzbar ist. 

Der Betreiber könnte den Eigenverbrauch verhältnismäßig einfach an einen Mieter/Miteigentümer verkaufen während letzterer weiterhin für seinen Reststrombedarf einen normalen Vertrag mit einem Energielieferanten hat. Ihm steht es frei den Strom vom Dach abzunehmen, wird dies aber i.d.R. tun, weil der Strom vom Dach zu einem deutlich günstigeren Preis angeboten werden kann. Der auf diesem Weg verbrauchte Strom wird vom Smart-Meter gemessen und kann unbürokratisch abgerechnet werden. Weil sich das alles hinter dem Netzverteilpunkt abspielt, sind auf den so verbrauchten Strom auch keine Netzentgelte fällig. In den meisten Fällen wird die Steuerfreiheit für PV-Anlagen greifen, sodass das Modell Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung erfolgreich dafür sorgen kann, dass in Zukunft deutlich mehr PV-Anlagen ihren Weg auf Dächer von mehr Familienhäusern finden, weil dieses nun rentabel und vor allem unbürokratisch funktioniert!