A-08 Ende der Diskriminierung Langzeitarbeitsloser im Mindestlohn

Status:
Annahme

Der SPD-Bezirk Hannover fordert, dass der Mindestlohn auch für Langzeitarbeitslose gilt und diese nicht die ersten sechs Monate, nach Arbeitsaufnahme, vom Mindestlohn ausgeschlossen sind.

Begründung:

Langzeitarbeitslose (die seit mindestens einem Jahr bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. im Jobcenter arbeitslos gemeldet sind) haben erst sechs Monate nach einer Arbeitsaufnahme das Recht auf den gesetzlichen Mindestlohn. Tarifliche Branchenmindestlöhne gelten jedoch auch sofort für Langzeitarbeitslose.

Diese Regelung diskriminiert Langzeitarbeitslose. Begründet wird diese Regelung auf ver-schiedenen Ebenen damit, dass Langzeitarbeitslose erst wieder in die Arbeitsstrukturen inte-griert werden müssen, somit eventuell eine zusätzliche Belastung für Unternehmen entstehen und diese damit vor einer Einstellung von langzeitarbeitslose Menschen zurückschrecken. Aus Sicht der SPDqueer müssen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich immer die Unternehmensstrukturen und -abläufe herangeführt werden, egal ob diese vorab langzeitar-beitslos oder durchweg in Beschäftigung waren.

Jedoch besteht für einen Arbeitgeber die Möglichkeit bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem örtlich zuständigen Jobcenter einen Eingliederungszuschuss zu beantragen. Dieser kann u. a. gewährt, wenn die Vermittlung aus Gründen, die in der Person der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers liegen, erschwert wird. Gründe können unter anderem die Dauer oder Häufigkeit der Arbeitslosigkeit sein.

Arbeitgeber können somit für einen Langzeitarbeitslosen bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigen-des Arbeitsentgelts erhalten. Die Förderung kann für einen Zeitraum bis zu zwölf Monate erfolgen, unter besonderen Umständen sogar bis zu 36 Monate.

Mit dieser Regelung erkennt der Gesetzgeber durchaus an, dass die Einarbeitung von Lang-zeitarbeitslose, ggf. einen höheren Arbeitsaufwand verursacht, als die Einarbeitung von Menschen ohne Vermittlungshemmnisse. Arbeitgeber, die einen Eingliederungszuschuss beantra-gen, weil sie eine langzeitarbeitslose Person einstellen, können somit einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Ihnen entstehen zwar höhere Kosten, wenn sie mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen müssen, sie erhalten jedoch einen Teil erstattet und müssen somit nicht komplett den Mindestlohn eigenständig tragen.

Ein Ausschluss vom Mindestlohn für die Dauer von sechs Monate ist somit nicht gerechtfertigt und diskriminiert langzeitarbeitslose Menschen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD fordert, dass der Mindestlohn auch für Langzeitarbeitslose gilt und diese nicht die ersten sechs Monate, nach Arbeitsaufnahme, vom Mindestlohn ausgeschlossen sind.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: