O-10 Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft für Klimaschutz

Status:
Annahme

Um das Thema Klima- und Umweltschutz stärker in der Sozialdemokratie zu verankern und nach außen deutlich zu machen, wie wichtig das Thema der Bewältigung der Klimakatastrophe auch für die SPD ist, richtet der Parteivorstand auf Bundesebene eine neue Arbeitsgemeinschaft für Klimaschutz (AG Klima) ein. 

Aufgaben der AG Klima sollen sein:  

  • die Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und Strategien für eine sozialökologische Umweltpolitik,  
  • die Interessen der Bürger und Bürgerinnen, sowie die Erkenntnisse und Forderungen aus der Wissenschaft in die politische Willensbildung der Partei einzubringen, 
  • die Information und Beratung der Gliederungen der Partei in allen Fragen zur notwendigen sozialökologischen Transformation der Gesellschaft zur Erreichung der Klimaziele des Pariser Abkommens. 

Grundlagenbeschluss dazu ist: Grundsätze und Richtlinie für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften in der SPD gemäß § 10 des Organisationsstatuts der SPD beschlossen durch den Parteivorstand am 8. Juni 2020 (GuR).

Begründung:

Im Zukunftsprogramm 2021 heißt es dazu unter 2.1 Zukunftsmission I:
„Den Klimawandel zu stoppen, ist eine Menschheitsaufgabe. Unsere Politik richtet sich nach dem Klimaabkommen von Paris: Wir müssen die globale Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad Celsius begrenzen. Darum haben wir uns zum Ziel gesetzt, in Deutschland bis spätestens 2045 komplett klimaneutral zu sein.“  (https://www.spd.de/programm/zukunftsprogramm/)

 

Die Gründung einer solchen AG ist deswegen überfällig, zumal es auch schon einen Parteitagsbeschluss dazu gibt:
Im Beschlussbuch zum Ordentlichen Parteitag 2019 in Berlin steht  auf Seite 46 im Antragsbereich O zum Antrag 95 „Gründung einer Arbeitsgemeinschaft Umwelt, Energiewende und Klimaschutz“ des Kreisverbandes Lauenburg der Beschluss: Überwiesen an Parteivorstand. 

Passiert ist aber noch nicht viel. Die Gründung des thematisch zu engen Onlinethemenforums „Klimagerechte Wirtschaft“ kann kein Ersatz für eine Arbeitsgemeinschaft sein, zumal der Status der OTFs im Gegensatz zu den AGs unzureichend bestimmt ist. 

In den GuR heißt es im 3. Kapitel: Grundsätzlich soll auf jeder Ebene des Parteiaufbaus die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ermöglicht werden, soweit die Mitglieder dazu den Wunsch und die Bereitschaft äußern.  

Allerdings heißt es dort auch: Die Bildung der Arbeitsgemeinschaften in den Organisationsgliederungen erfolgt durch Beschlussfassung des jeweils zuständigen Vorstandes der Partei. Der Beschluss ist widerrufbar. Die Arbeitsgemeinschaft muss zumindest auf Bundesebene bestehen.  

Wer Mitglied einer AG sein kann, wird in den Grundsätzen geregelt:  Den weiteren Arbeitsgemeinschaften (neben ASF und AG 60+) gehören Parteimitglieder an, die durch Beruf oder Interesse einer Arbeitsgemeinschaft zugeordnet werden können (GuR I.2).  

Die Aufgaben einer AG werden allgemein beschrieben in der Präambel der GuR. Dort heißt es u.a.: „Sie sind Bindeglied zu den gesellschaftlichen Gruppen, die sich in den politischen Bereichen engagieren, für die die Arbeitsgemeinschaften in der SPD zuständig sind. Die Arbeitsgemeinschaften bieten die Möglichkeit, die unterschiedlichsten Schichten und Gruppen der Gesellschaft anzusprechen, sie verfügen über Kompetenz und Kontakte in diese Bereiche. Das muss konstruktiv für die Arbeit der SPD genutzt werden.“ 

Weiter heißt es im Allgemeinen Teil der GuR (I.2):
Die Arbeitsgemeinschaften nehmen auf Beschluss des Parteivorstands besondere Aufgaben in der Partei und Öffentlichkeit wahr. Sie beraten die Vorstände und bieten Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten der Mitwirkung und der politischen Ansprache. Die Arbeitsgemeinschaften kooperieren mit Verbänden, Organisationen und Initiativen. Grundlagen für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft sind die Ziele und Grundsätze der Partei. Die Bundesvorstände der Arbeitsgemeinschaften legen zu den Klausursitzungen des SPD-Parteivorstands ein Arbeitsprogramm und eine Jahresplanung für das jeweilige Jahr vor. Arbeitsgemeinschaften nehmen durch ihre Tätigkeit Einfluss auf die politische Willensbildung der Partei und des Vorstands.“ 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

Adressat:

SPD-Parteivorstand

Beschluss: Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft für Klimaschutz
Text des Beschlusses:

Um das Thema Klima- und Umweltschutz stärker in der Sozialdemokratie zu verankern und nach außen deutlich zu machen, wie wichtig das Thema der Bewältigung der Klimakatastrophe auch für die SPD ist, richtet der Parteivorstand auf Bundesebene eine neue Arbeitsgemeinschaft für Klimaschutz (AG Klima) ein. 

Aufgaben der AG Klima sollen sein:  

  • die Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und Strategien für eine sozialökologische Umweltpolitik,  
  • die Interessen der Bürger und Bürgerinnen, sowie die Erkenntnisse und Forderungen aus der Wissenschaft in die politische Willensbildung der Partei einzubringen, 
  • die Information und Beratung der Gliederungen der Partei in allen Fragen zur notwendigen sozialökologischen Transformation der Gesellschaft zur Erreichung der Klimaziele des Pariser Abkommens. 

Grundlagenbeschluss dazu ist: Grundsätze und Richtlinie für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften in der SPD gemäß § 10 des Organisationsstatuts der SPD beschlossen durch den Parteivorstand am 8. Juni 2020 (GuR).

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: