Ini-3 Drei stv. Vorsitzende

Status:
Annahme

Ändere in § 11, Abs. 1 Satz 1 im Organisationsstatut:

 

„Der Bezirksvorstand besteht aus dem/der Bezirksvorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Ltd. Geschäftsführer/in und einer vom Bezirksparteitag festzulegenden Zahl weiterer Mitglieder.“

Begründung:

erfolgt mündlich

Beschluss: § 11, Abs. 1 Satz 1 (Neufassung)
Text des Beschlusses:

Der Bezirksvorstand besteht aus dem/der Bezirksvorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Ltd. Geschäftsführer/in und einer vom Bezirksparteitag festzulegenden Zahl weiterer Mitglieder.

Beschluss-PDF: