Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich bei der Gesetzgebung dahingehend einzusetzen, dass für Bezieher von Betriebsrenten die volle Beitragspflicht (Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil) zur Kranken- und Pflegeversicherung wegfällt und wie bei der gesetzlichen Rente nur der Arbeitnehmeranteil zu entrichten ist.
Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind in der Vergangenheit animiert worden, sich zusätzlich zur gesetzlichen Rente im Rahmen einer Betriebsrente (Entgeltumwandlung/Riester-Rente) für das Alter abzusichern. Hintergrund war die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus. Die doppelte Beitragspflicht zur Krankenversicherung wurde 2004 eingeführt und betrifft auch Altverträge vor 2004. Die doppelte Beitragspflicht ist sozial ungerecht und kürzt überproportional die angesparte Betriebsrente für Kleinverdiener.