O-2 Doppelspitze OV-Vorsitz: Zulassung von Kombinationen

Der Parteitag möge beschließen und als Änderungsantrag zur Anpassung der SPD Statuten zum Bundesparteitag beantragen:  

Im dem Fall, dass sich keine mehrgeschlechtliche Doppelspitze zur Wahl für den Ortvereinsvorsitz stellt, ist auch die Wahl einer gleichgeschlechtlichen Doppelspitze zulässig.  

Begründung:

Die Aufgabe einer/eines Ortsvorsitzenden ist zeitaufwendig und verantwortungsvoll.  

Zugleich ist sie vollkommen unbezahlt. Die in letzter Zeit häufiger notwendig gewordenen Fusionen führen zudem dazu, dass insbesondere im ländlichen Bereich die zu betreuenden Gebiete immer größer werden.   

Oftmals ist daher das Ausfüllen  dieser Funktion nur  durch eine Doppelspitze zu gewährleisten. Häufig ist es jedoch schwierig, überhaupt zwei Kandidierende für die Aufgabe zu finden.  

In solchen Fällen sollte die Anforderung an die Geschlechtszugehörigkeit alle Kombinationen zulassen, allerdings nur dann, wenn keine Frau ihre Bereitschaft zur Kandidatur erklärt hat.