- Zuschläge beim Stundenlohn (z.B. Akkordzuschläge) sollen für die Rente mit angerechnet werden.
- Arbeitnehmer*innen welche zum Stundenlohn bzw. Grundlohn Zuschläge erhalten, sollen im Krankheitsfall oder anderweitigem Ausfall nicht mehr nur den Stundenlohn/Grundlohn ausbezahlt bekommen, sondern zusätzlich dazu den Durchschnitt an verdienten Zuschlägen aus den letzten drei Monaten.
- Weitere Arbeitsstunden, über einem Acht-Stunden-Arbeitstag hinaus, sollen 25% höher als der eigentliche Stundenlohn entlohnt werden.
Auch wenn ein*e Arbeitnehmer*in während seines/ihres Berufslebens so viel verdient, dass er/sie gut davon leben kann, gucken Arbeitnehmer*innen, welche vorher jahrelang bspw. Akkordzuschläge bekamen, als Renter*innen oft in ein leeres Portmonee oder auf ein leeres Konto. Das liegt daran, dass Zuschläge nicht für die Rente mit angerechnet werden. Dies führt dann zwangsläufig zu einer erschreckend kleineren Rente im Vergleich zu Arbeitnehmer*innen, welche jahrelang sogar das selbe Entgelt am Ende des Monats bekamen, nur mit dem Unterschied, dass es ein festes Entgelt war ohne Zuschläge.
Für Arbeitnehmer*innen, welche bspw. zum Stundenlohn/Grundlohn Akkordzuschläge bekommen, ist der Krankheitsfall oder ein anderweitiger Ausfall direkt verbunden mit finanziellen Hindernissen. Bei Akkordarbeiten zahlen Arbeitgeber*innen nämlich nur den Stundenlohn/Grundlohn weiter. Bei nicht erbrachter Leistung aufgrund von Krankhei, bedeutet dies direkt einen Unterschied am Ende des Monats meistens im dreistelligen Bereich für den/die Arbeitnehmer*in.
Oft lassen Arbeitgeber*innen ihre Angestellten lieber Überstunden machen oder generell länger arbeiten, als weitere Arbeitnehmer*innen einzustellen da dieses sich für den/die Arbeitgeber*in besser rechnet. Um dem Effekt entgegenzuwirken, müssen Arbeitsstunden, welche den 8-Stunden- Arbeitstag überschreiten, höher entlohnt werden.