Ge-3 Beziehungstat? Femizide!

“Familiendrama”, “Beziehungstat” oder “Eifersuchtstat”. So werden Morde an Frauen in den Medien oftmals genannt. Diese Begriffe erwecken den Eindruck, dass die Frauen eine Mitschuld an dem hätten, was mit ihnen passiert. Diese Verharmlosung ist zutiefst sexistisch und spiegelt in keinster Weise die Realität wider. Alle drei Tage wird in Deutschland eine Frau von ihrem (Ex-) Partner getötet. 

Die Verharmlosung dieser Taten passiert aber nicht nur in den Medien, sondern auch im sich anschließenden Verfahren. “Trennungstötungen”, wie diese Verbrechen genannt werden, werden zumeist nicht als Mord gewertet, sondern als Totschlag, da keine niedrigen Beweggründe vorlägen. Der Bundesgerichtshof hat erst 2019 diese Rechtspraxis zementiert und entschied dazu: “Wenn die Trennung von dem Tatopfer ausgeht und sich daher der Angeklagte durch die Tat gerade dessen selbst beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will”.  

Durch dieses Urteil manifestiert sich der patriarchale Besitzanspruch. Frauen bekommen damit eine Mitschuld, weil sie diesen Besitzanspruch verletzt haben. Mit solchen Urteilen wird das Bild des Mannes als “Eigentümer”, “Besitzer” und “Herrscher” über die Frau festgeschrieben. In dieser Logik eignet sich der Mann den Besitz an der Frau durch den Mord wieder an. Der Mann nimmt sich nur das, was ihm zusteht. 

Dabei ist es ganz anders: Es ist der Frauenhass des Mannes, der zum Mord führt, nicht die Entscheidungen der Frau. Deshalb sollten wir diese Taten nennen, was sie sind. Es sind Femizide.  

Deshalb fordern wir: 

  • Femizide müssen in den polizeilichen Statistiken als Hassverbrechen erfasst werden.
  • Trennungstötungen müssen als Femizide gewertet werden.
  • Femizide müssen als solche benannt werden.
  • Femizide müssen in der juristischen Praxis als solche anerkannt werden, daher muss dieser Tatbestand in die juristische Ausbildung aufgenommen werden und Richter*innen müssen zu diesem Thema geschult werden.
    Empfehlung der Antragskommission:
    Annahme
    Version der Antragskommission:

    Adressat:

    Bundestagsfraktion

    Landtagsfraktion