Betriebskindergärten sollen rechtliche Vereinfachungen erfahren und einen Angleich an die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege erhalten.
Dies soll insbesondere hinsichtlich:
- Anforderungen an das Betreuungspersonal,
- Anforderungen an die Räumlichkeiten,
- Anforderungen an die Betreuungsschlüssel erfolgen
und so eine Erleichterung der Betriebskindergartengründung ermöglichen.
Die Arbeitsaufnahme vieler Eltern scheitert an unzureichenden Betreuungsangeboten, insbesondere mit Blick auf individuelle Arbeitszeiten. Der bürokratische Aufwand und die hohen Anforderungen an reguläre Kitas verhindern den Ausbau zusätzlicher Betreuungsplätze.
Eine rechtliche Angleichung betrieblicher Kindergärten an die Kindertagespflege würde Hürden abbauen und es mehr Eltern ermöglichen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder ihre Arbeitszeiten zu erweitern.
Dieser Antrag verkennt auf keinen Fall die starke und wertvolle pädagogische Leistung der Kitas in der frühkindlichen Erziehung. Er soll aber dazu dienen, Zugangsschwellen abzubauen und die Erwerbstätigkeit auch gerade von Frauen zu unterstützen.
Der Antrag wird mit der Bitte um Konkretisierung an den Antragsteller zurücküberwiesen.