Der Parteitag möge beschließen:
Betriebskindergärten sollen rechtliche Vereinfachungen erfahren und einen Angleich an die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege erhalten.
Dies soll insbesondere hinsichtlich:
- Anforderungen an das Betreuungspersonal
- Anforderungen an die Räumlichkeiten
- Anforderungen an die Betreuungsschlüssel erfolgen und so eine Erleichterung der Betriebskindergartengründung ermöglichen.
Die Arbeitsaufnahme vieler Eltern scheitert an unzureichenden Betreuungsangeboten, insbesondere mit Blick auf individuelle Arbeitszeiten. Der bürokratische Aufwand und die
hohen Anforderungen an reguläre Kitas verhindern den Ausbau zusätzlicher Betreuungsplätze.
Eine rechtliche Angleichung betrieblicher Kindergärten an die Kindertagespflege würde Hürden abbauen und es mehr Eltern ermöglichen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder ihre Arbeitszeiten zu erweitern.
Dieser Antrag verkennt auf keinen Fall die starke und wertvolle pädagogische Leistung der Kitas in der frühkindlichen Erziehung. Er soll aber dazu dienen, Zugangsschwellen abzubauen und die Erwerbstätigkeit auch gerade von Frauen zu unterstützen.
Der Antrag adressiert mit fehlenden Betreuungsangeboten ein wichtiges Problem. Wie die Einrichtung von Betriebskindergärten erleichtert werden könnte und welche Betriebe dazu überhaupt in Lage wären, wird jedoch nicht konkret genug beschrieben. Darüber hinaus steht die Forderung, Standard abzusenken, im Widerspruch zum Ziel Kitas nicht nur als Betreuungsenrichtungen, sondern als Orte frühkindlicher Bildung zu begreifen. Es handelt sich dabei um verschiedene zeitliche Ebenen (akute Betreuungskrise vs langfristiges Ziele). Dieser Komplexität wird am Antrag jedoch nicht Rechnung getragen. Die Antragskommission bittet den Antragsteller deshalb darum, den Antrag weiter auszuarbeiten, um ggf. in überarbeiteter Fassung erneut einzureichen.