Der Bezirk Hannover setzt sich, nach Beschluss des Bundesparteitags diesen Jahres
für ein Seniorenmitwirkungsgesetz auf Landesebene ein.
Bei der Ausgestaltung des entsprechenden Gesetzes, muss die Verbindlichkeit für die Selbstermächtigung in konkreten Gremien für Senioren analog auf dem Zweig der Menschen mit Behinderung ebenso Anwendung finden.
Rechte und Pflichten zur Mitwirkung der SeniorInnen in Gremien auf Landes- und Kommunalebene sollen gesetzlich verbindlich geregelt werden und verpflichtende
Strukturen dafür geschaffen werden.
Es gibt mittlerweile auch Beiräte, Runde Tische und oder Beauftragte für Menschen mit Behinderungen.
Die UN BRK ist ein wichtiges Schwert für unseren Kampf um Emanzipation und Teilhabe.
Ihr zur Seite fordern wir die gleiche Verbindlichkeit für Strukturen und Mitwirkungsmöglichkeiten
für Menschen mit Behinderungen,, wie sie im Seniorenmitwirkungsgesetz angelegt sind.
Die Ausweitung des Gesetzes auf den Behindertenbereich ist ein wichtiges Zeichen in Finanzierungsdebatten, Demokratieförderung und für ein inklusives Miteinander.